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Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
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Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen EU-Recht. Auf Vorrat und ohne unmittelbaren Anlass die Kommunikations-Daten von Millionen Menschen zu speichern, sei mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar, urteilte das Gericht am Dienstag.

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