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Wer mitmacht bezahlt teuer
Aus Kassensturz vom 25.01.2011.
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Multimedia Wer mitmacht bezahlt teuer

Ein dubioser Iphone-Wettbewerb lockt hunderte Internet-User in die Falle: Ins Haus flattert nicht der Gewinn, sondern eine Rechnung. Viele sind verunsichert. «Kassensturz» sagt, was man dagegen unternehmen kann.

Auf der Suche nach einem Occasions-Auto blinkte Heinz Gerber im Internet ein Inserat entgegen. Zu gewinnen: ein neues Iphone. Kurzerhand machte er mit und gelangt auf die Seite www.winaprice.com. Nach ein paar wenigen Klicks und der Eingabe von Adresse und Telefonnummer war er mit von der Partie. Allerdings staunte er nicht schlecht, als er einige Tage später eine Rechnung über Franken 59.90 erhielt. Verrechnet wurde ein undurchsichtiger Internet-Dienst.

Das ist passiert: Indem Herr Gerber am Iphone-Gewinnspiel teilgenommen hatte, löste er ein Abo, welches sich jeden Monat erneuert. Die fragwürdige Gegenleistung für die rund 60 Franken pro Monat: Er nimmt alle vier Wochen automatisch an der Verlosung eines I-Phones teil, solange bis er den Vertrag kündigt. Heinz Gerber ist wütend: «Ich finde, das ist Betrug. Wenn ich gewusst hätte, dass ich für die Teilnahme bezahlen muss, hätte ich bestimmt nicht mitgemacht.»

Telebilling AG: Ein alter Bekannter im Abogeschäft

Hinter dieser Masche steckt die Firma Telebilling AG, kein unbeschriebenes Blatt: «Kassensturz» berichtete bereits mehrmals über dieses Unternehmen. Das letzte Mal im Januar 2009, als es Rechnungen für dubiose Sex-Hotlines verschickte.

Firmenchef Philippe Gilomen ist sich keiner Schuld bewusst: «Es handelt sich hier bestimmt nicht um eine Abo-Falle. Während dem gesamten Spielablauf wird im Footer-Text über die kostenpflichtige Online-Teilnahme und die mögliche Gratis-Teilnahme per Post in fetter Schrift hingewiesen.» Ausserdem müsse jeder Spielteilnehmer explizit bestätigen, dass er zur Kenntnis genommen habe, eine kostenpflichtige Dienstleistung zu bestellen.

Das ist wohl wahr. Jedoch werden diese wichtigen Hinweise - wie so oft bei solchen Angeboten - klein und unscheinbar angefügt. Geklickt ist nun mal schneller als gelesen. Und genau das macht sich dieser Anbieter zunutze. Hunderte von Zuschriften an den «Kassensturz» zeigen: Heinz Gerber ist bei weitem nicht der einzige, der so in diese Abo-Falle geraten ist. Und wer nicht bezahlt, bekommt schnell einmal Post von einem Inkasso-Büro.

Die Rechnung schriftlich anfechten

Müssen die Wettbewerbsteilnehmer die Rechnung begleichen? «Nein, hier ist kein Vertrag zustande gekommen», erklärt Kassensturz-Rechtsexpertin Doris Slongo. «Die wesentlichen Vertragsmerkmale müssen klipp und klar und unüberlesbar formuliert sein.» Das sei hier nicht der Fall, denn ein elementarer Bestandteil - die Beschreibung der Leistung - sei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt.

Derselben Meinung ist auch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Auf seiner Internetseite wird empfohlen, die Rechnung nicht zu bezahlen und den Vertrag schriftlich anzufechten. Ausserdem ist zu lesen, dass «der Wettbewerb eine Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Art. 3b) darstellen kann».

Vorsicht vor vermeintlichen Gratis-Angeboten

Allgemein gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Im Internet ist Vorsicht geboten, wenn ein vermeintliches Gratis-Angebot nur genutzt werden kann, indem man sich anmeldet oder persönliche Daten bekannt gibt. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu studieren und gezielt nach allfälligen Kosten zu suchen.

Weitere Tipps und einen Musterbrief zur Anfechtung der Abo-Rechnung finden Sie in unserer Rubrik «Mehr zum Thema».

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