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Gesellschaft & Religion Was das Völkerrecht regelt – und wen das wenig kümmert

Spätestens seit die SVP ihre Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» lancierte, wird wieder über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht diskutiert: Was soll Vorrang haben, wenn sich die Schweizer Verfassung mit internationalen Verpflichtungen beisst?

Am einfachsten lässt sich der Ausdruck Völkerrecht durch seine englische Übersetzung erklären: «International Law». Das «ius gentium», so die lateinische Bezeichnung, beinhaltet alles Recht, das die Staaten miteinander schufen – durch Verträge, Konventionen und die Mitgliedschaft in supranationalen Organisationen. Die Schweiz ist rechtlich eng mit anderen Ländern verflochten: Laut Datenbank des EDA ist sie knapp 5000 Staatsverträge eingegangen, und sie gehört rund 100 internationalen Organisationen an, etwa der UNO, der WTO oder der OECD.

Heikles Feld Europa

Während die überwiegende Mehrheit der internationalen rechtlichen Verpflichtungen im Inland kaum für Gesprächsstoff sorgt, sind zwei Rechtssätze von stürmischen Voten umtost. Da ist zum einen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), auf die die SVP mit der rhetorischen Figur der «fremden Richter» zielt. Zum anderen gibt es die bilateralen Verträge I zwischen der Schweiz und der EU – dort ist der Zankapfel die Personenfreizügigkeit. Sie kollidiert mit der Umsetzung der 2014 angenommenen Masseneinwanderungsinitiative. Im Extremfall riskiert die Schweiz, dass die Verträge gekündigt werden.

Als Kontinent mit kleinen politischen Strukturen ist Europa besonders auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Staaten angewiesen. Auch, weil man sich an die blutige Geschichte des Kontinents erinnert. Das Völkerrecht dient der internationalen Verständigung und dem Ausgleich zwischen mächtigen und schwächeren Staaten. Die Schweiz wirkt in diesem Europa mit, ohne sich politisch zu sehr einbinden zu wollen. Doch sie muss sich mit ihren Nachbarn abstimmen.

Globale Alleingänge

Grossmächte wie die USA und China dagegen kümmern sich weniger ums Völkerrecht. In den USA geniessen die Verfassung und das nationale Recht Vorrang vor dem «International Law». Auffälligste Beispiele in dieser Hinsicht sind die von der UNO-Menschenrechtskonvention geächtete Todesstrafe, die in manchen US-Bundesstaaten noch immer vollstreckt wird, und das Steuerrecht, durch das der Fiskus die Hand auch nach dem Einkommen von US-Bürgern im Ausland ausstreckt. Das mächtige China, mit rund 1.4 Milliarden Einwohnern ein riesiger Binnenmarkt, hat den UNO-Pakt II über grundlegende Menschenrechte zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Das Recht auf freie Wahlen, auf Versammlungsfreiheit und die Meinungsäusserungsfreiheit, die darin enthalten sind, widersprechen der nationalen Gesetzgebung.

Zusammenleben gerecht gestalten

Tun und lassen die Grossen, was sie wollen? Und die Kleinen sind zur Kooperation gezwungen? Das wäre ein möglicher Schluss aus unserer kleinen Auslegeordnung. Ein anderer wäre, sich darauf zu besinnen, weshalb Menschen überhaupt Völkerrecht schaffen: um das Zusammenleben der Staaten möglichst friedlich und gerecht zu regeln und allen gleiches Recht angedeihen zu lassen. Auf der Grundlage universeller Prinzipien, die fundamentale zivilisatorische Werte sind.

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