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Die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes kurz erklärt
Aus SRF News Videos vom 26.08.2022.
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Auf einen Blick Die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegner ins Spiel?

Das Schweizer Stimmvolk entscheidet am 25. September 2022 über die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Ziel der Vorlage

In der Schweiz ausgegebene Obligationen sollen attraktiver werden. Zurzeit erhebt der Bund auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Viele Unternehmen geben ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Mit der Vorlage soll der administrative Aufwand für Anleger fallen, damit Schweizer Konzerne vermehrt ihre Obligationen in der Schweiz emittieren.

Die Verrechnungssteuer

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Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund an der Quelle erhobene Steuer auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens – insbesondere auf Zinsen und Dividenden.

Die Verrechnungssteuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung. Sie besteuert in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen. Die Umsatzabgabe wird auch auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren erhoben, so auch auf Obligationen.

Das ist neu

Wer neu ausgegebene Schweizer Obligationen erwirbt oder in Fonds mit Obligationen investiert, soll ab 2023 auf den Zinsen keine Verrechnungssteuer mehr bezahlen müssen. Bei bestehenden Obligationen werden die Zinsen weiterhin mit der Verrechnungssteuer belastet.

Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden.

Drei Argumente dafür

  • Die Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen schadet der Schweiz, weil sie kompliziert und aufwendig ist. Emittieren Unternehmen mehr Obligationen im Inland, bringt dies Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zurück.
  • Die Steuerreform kostet zwar kurzfristig, führt aber bereits in wenigen Jahren zu höheren Steuereinnahmen.
  • Mit der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer vereinfachen sich die administrativen Abläufe für Unternehmen sowie für Bund, Kantone und Gemeinden.

Drei Argumente dagegen

  • Die Steuerreform ist eine weitere Steuererleichterung für Unternehmen. Am Schluss werden nur noch Lohn, Renten und Konsum besteuert.
  • Der Abbau der Verrechnungssteuer erleichtert die Steuerkriminalität. Für Grossanleger entfällt der Anreiz, bei den Steuern nicht zu betrügen.
  • Mit steigenden Zinsen kann die Reform zu Steuerausfällen von jährlich bis zu 800 Millionen Franken führen. Das geht zulasten der Bürgerinnen und Bürger und muss kompensiert werden.
  • Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 125 Mitglieder dafür aus, 70 dagegen. Im Ständerat wurde die Gesetzesänderung mit 31 zu 12 Stimmen gutgeheissen.

Parolen der acht grössten Parteien:

    Tagesschau, 19.8.2022, 19:30 Uhr;

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