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International Beleidigende Leserkommentare – Online-Portale haften

Internetportale können für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Ein Anbieter war dafür in Estland verurteilt worden. Das Portal blitzte nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ab. Es hatte eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit geltend gemacht.

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Aufregung in der Medienbranche
aus Rendez-vous vom 11.10.2013. Bild: Keystone
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Onlineportale sind für beleidigende Kommentare auf ihren Seiten haftbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat erstmals die Klage eines grossen Internet-Nachrichtenportals in Estland über eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit zurückgewiesen.

Estnische Gerichte hatten die Muttergesellschaft des Portals Delfi AS 2008 wegen beleidigender Kommentare auf ihrer Seite zu einer Geldstrafe verurteilt. Diesem Urteil schloss sich der EGMR nun an.

Damit müssen sich auch Internetportale in anderen Ländern darauf gefasst machen, für bösartige oder diffamierende Kommentare ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Klage wegen Anonymität unmöglich

Estnische Leser hatten mit Beleidigungen, Drohungen und wütenden Sprüchen auf Berichte über Fährrouten zu Inseln reagiert. Sie empörten sich darüber, dass der Einsatz von Eisbrechern für die Fährschiffe preisgünstigere Autostrecken über das Eis verzögere. Der Fährschiff-Betreiber hatte erfolgreich gegen die diffamierenden Kommentare geklagt.

Es wäre für den Fährschiff-Betreiber kaum möglich gewesen, Klage gegen die einzelnen Verfasser der Kommentare zu erheben, befand der EGMR. Denn sie mussten sich nicht registrieren konnten so anonym bleiben. Daher sei Delfi rechtlich verantwortlich für die Kommentare. Gegen das Urteil des EGMR kann das Portal Berufung bei der grossen Kammer des EGMR einlegen.

Schweizer Medien vorsichtig

Die europäischen Medienhäuser reagieren verunsichert auf das Urteil aus Strassburg. Denn nationale Gerichte in mehreren Ländern haben ähnliche Fälle in der Vergangenheit anders beurteilt. In der Schweiz hat der Presserat schon 2011 festgehalt, die Medien seien für sämtliche publizierte Inhalte auf ihren Site verantwortlich. Entsprechend vorsichtig verhalten sich die meisten Online-Medien: Sie sichten ihre Kommentare, bevor sie diese online stellen. Das gilt auch für das Online-Portal von SRF.

«Tribune de Genève» abgeblitzt

Laut Konrad Weber, Multimedia-Journalist von SRF, wollen die Schweizer Medien einem Präzedenzfall im eigenen Land vorbeugen. In einem nicht ganz vergleichbaren Fall – es ging dabei um Blogs – hat das Bundesgericht im Januar 2013 eine Beschwerde der Zeitung «Tribune de Genève» abgewiesen. Auf deren Site kann jedermann einen Blog eröffnen.

Das machte auch Eric Stauffer, Politiker der rechtsgerichteten Bürgerpartei Mouvement Citoyens Genevois. In einem Beitrag griff er einen früheren Direktor der Genfer Kantonalbank an. Dieser klagte gegen den Autor und die «Tribune», weil der Text seine Persönlichkeit verletze. Die Genfer Justiz kam zum gleichen Schluss und verurteilte die Zeitung. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil mit dem Argument, bei Persönlichkeitsverletzungen seien alle Beteiligten verantwortlich.

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