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International Der Fall Gurlitt: Zwei Testamente – ein Erbe

Cornelius Gurlitts letzter Wille ist beim Amtsgericht München angekommen. Der umstrittene Kunstsammler hatte kurz vor seinem Tod zwei Testamente verfasst. Es gebe aber nur einen Universalerben, bestätigte das Gericht.

Zwei Testamente des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt sind beim Amtsgericht München eingegangen. Die notariell beglaubigten Dokumente sind auf den 9. Januar und den 21. Februar 2014 datiert. Dies teilte Gerichtspräsident Gerhard Zierl mit. Ein Notar aus Baden-Württemberg habe die Testamente überstellt. Das Amtsgericht München ist als Nachlassgericht zuständig, weil Gurlitt im Gerichtsbezirk von München seinen «letzten gewöhnlichen Aufenthalt» hatte.

Wer ist der Erbe?

Gerichtspräsident Zierl sprach von einem «Universalerben», ohne das Kunstmuseum Bern als Erben zu bestätigen: «Zum Inhalt des Testamentes äussere ich mich nicht.»

Auch wenn ein Alleinerbe eingesetzt werde, müssten nun alle gesetzlichen Erben informiert werden, fuhr Zierl fort. Diese hätten dann möglicherweise das Recht, Einwände zu erheben. Ein in Spanien lebender entfernter Verwandter von Gurlitt hatte bereits angekündigt, er erwäge eine Klage gegen dessen Vermächtnis, das Kunstmuseum Bern als Alleinerben einzusetzen.

Nach Angaben des Kunstmuseums Bern hat Gurlitt das Haus als Alleinerben für seine millionenschwere Sammlung und seinen übrigen Besitz eingesetzt. Das Museum prüft, ob es das Erbe antreten will. Viele Werke stehen unter Nazi-Raubkunstverdacht.

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