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Abgeltung für AKW-Betreiber Deutsche Betreiber dürften für Atomausstieg entschädigt werden

Das Gericht in Karlsruhe sieht eine Beschränkung des Eigentums als erwiesen an.

  • Die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer Ausgleichszahlung für den beschleunigten Atomausstieg rechnen.
  • Der Atomausstieg stelle zwar keine Enteignung dar, urteilte das Gericht. Es sehe aber eine Beschränkung des Eigentums vor. Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Konzerne keinen Ausgleich für ihre Investitionen erhalten sollen, soweit diese im Vertrauen auf zusätzliche Strommengen von 2010 vorgenommen wurden.
  • Der Gesetzgeber muss diese Frage nun bis Ende Juni 2018 neu regeln. Zu der Höhe der Entschädigung äusserte sich das Gericht nicht. Die Konzerne erhoffen sich Milliarden.
  • E.ON, RWE und Vattenfall hatten gegen den von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg geklagt, wonach der letzte deutsche Meiler 2022 vom Netz gehen soll.

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