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Schärfere Regeln bei Sozialhilfe für EU-Bürger
Aus Tagesschau vom 12.10.2016.
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International Deutschland begrenzt Sozialleistungen für EU-Bürger

Die deutsche Regierung will Sozialleistungen für EU-Ausländer in Deutschland limitieren. EU-Bürger sollen in Zukunft frühestens nach fünf Jahren Sozialleistungen bekommen können.

Ein Gesetzentwurf der deutschen Regierung sieht vor, die Sozialleistungen von EU-Bürgern im Land einzuschränken. EU-Ausländer in Deutschland sollen künftig frühestens nach fünf Jahren Sozialleistungen bekommen können, wenn sie im Land nicht arbeiten oder selbstständig sind.

Die allermeisten EU-Ausländer verdienen in Deutschland ihr Geld selbst. «Klar ist: Wer hier lebt, arbeitet und Beiträge zahlt, der hat auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus unseren Sozialsystemen», betonte Bundessozialministerin Andrea Nahles.

«Wer jedoch noch nie hier gearbeitet hat und für seinen Lebensunterhalt auf staatliche finanzielle Unterstützung aus der Grundsicherung angewiesen ist, für den gilt der Grundsatz: Existenzsichernde Leistungen sind im jeweiligen Heimatland zu beantragen», erklärte Nahles weiter. Die Betroffenen können jedoch Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise erhalten – längstens für einen Monat.

Reaktion auf Urteil des Bundessozialgerichts

Das deutsche Bundessozialgericht hatte vergangenes Jahr geurteilt, dass EU-Bürger schon bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen können. Städte und Gemeinden warnten daraufhin vor hohen Kosten.

450'000 Menschen aus anderen EU-Staaten bezogen im Juni 2016 in Deutschland Sozialleistungen. Das waren 12,1 Prozent aller in Deutschland lebenden EU-Ausländer. Allein im Juli nahm die Zahl ausländischer Beschäftigter um 189'000 im Vergleich zum Vorjahresmonat zu. Bei Bulgaren und Rumänen stieg die Zahl um knapp 74'000 Personen.

Die Arbeitslosenquote der EU-Ausländer lag im Juli bei 8,8 Prozent. Insgesamt lag die Quote bei 6 Prozent.

Der Gesetzesentwurf geht nach monatelangen Beratungen der Regierung nun in das Parlament.

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