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UNO-Gutachten stützt Assange
Aus Tagesschau vom 05.02.2016.
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International UNO nennt Assanges Botschaftsasyl «willkürliche Inhaftierung»

UNO-Experten fordern Bewegungsfreiheit für den Wikileaks-Gründer. Ausserdem stehe diesem eine Entschädigung zu. London und Stockholm sehen das ganz anders.

UNO-Rechtsexperten haben die jahrelange Botschaftszuflucht des Wikileaks-Gründers Julian Assange in London als Freiheitsberaubung und eine Form der willkürlichen Haft eingestuft. Verantwortlich dafür seien die juristischen Aktionen Schwedens und Grossbritanniens, erklärte die unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) in Genf.

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Korrespondent Urs Gredig zu Assange
Aus Tagesschau vom 05.02.2016.
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Entschädigung für Assange gefordert

Die Arbeitsgruppe «sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an», erklärte deren Vorsitzender, der südkoreanische Experte für internationales Recht, Seong-Phil Hong.

Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit Juni 2012 sowie zuvor eine Haftzeit und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, heisst es in einer UNO-Mitteilung zum Gutachten der Juristengruppe.

London: Pflichten aus Haftbefehl

Die Einstufung von Assanges Aufenthalt durch das UNO-Gremium ändere nichts an der Haltung Grossbritanniens, erklärte ein britischer Regierungssprecher. Assange sei «niemals» von Grossbritannien willkürlich inhaftiert worden. Da gegen den Australier aber ein Haftbefehl vorliege, habe Grossbritannien die Pflicht, ihn festzunehmen und an Schweden zu überstellen. Ein «diplomatisches Asyl» erkenne London nicht an. Man werde gegen die Entscheidung aus Genf vorgehen.

Stockholm: Einmischung in laufendes Verfahren

Auch das schwedische Aussenministerum verwahrte sich gegen die Einstufung und erklärte, Assange sei freiwillig in die Botschaft Ecuadors gegangen. Es stehe ihm jederzeit frei, diese zu verlassen. Stockholm sei mit der Entscheidung der UNO-Arbeitsgruppe «nicht einverstanden». Dessen Experten hätten nicht das Recht, sich in eine laufende Justizangelegenheit einzumischen.

Assange legte Beschwerde ein

Der 44 Jahre alte Australier hatte 2014 bei der WGAD Beschwerde eingelegt und geltend gemacht, er sei «willkürlich inhaftiert», da er die Botschaft Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne umgehend festgenommen zu werden.

Assange sitzt seit dreieinhalb Jahren dort im Exil. Wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs in Schweden liegt ein europäischer Haftbefehl gegen ihn vor. Ausserdem droht dem Whistleblower, der massgeblich an der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks beteiligt war, möglicherweise lebenslange Haft in den USA.

Unabhängig von der Bewertung der UNO-Experten sehen sich Polizei und Behörden in Grossbritannien laut verschiedener Medienberichte weiterhin in der Pflicht, Assange festzunehmen und an Schweden ausliefern.

Das ist die WGAD

Die Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen (WGAD) wurde 1991 eingerichtet. Sie untersucht weltweit Fälle, in denen Menschen ohne rechtliche Grundlage die Freiheit entzogen wurde oder prüft, ob ein Urteil als willkürlich einzustufen ist. Das Team aus fünf Experten untersteht dem UNO-Menschenrechtsrat.

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