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International Gefängnisstrafen für zwei IS-Rückkehrer aus Wolfsburg

In Deutschland hat das Oberlandesgericht Celle zwei deutsch-tunesische IS-Rückkehrer zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden waren 2014 nach Syrien aufgebrochen und rund drei Monate später nach Deutschland zurückgekehrt. Am Prozess zeigten sich auch Schwachstellen der deutschen Justiz.

Ein Angeklagter hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht.
Legende: Die Familie eines Angeklagten hatte das LKA gewarnt. IMAGO/Archiv

Das Bundesamt für Verfassungsschutz schätzt, dass rund 7500 radikale Salafisten in Deutschland leben und dass 700 nach Syrien gereist sind. 85 sind nach Erkenntnis der Behörden ums Leben gekommen, rund 250 sind wieder nach Deutschland zurückgekehrt.

Zwei von ihnen sind heute vor Gericht gestanden. Zehn Jahre wäre das Höchstmass gewesen. Das Urteil: Vier Jahre und drei Monate für den einen, drei Jahre für den anderen für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

Nach zwei Jahren auf freiem Fuss?

«Nach dem Gesetz ist eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe möglich. Ob das hier in Betracht kommt, kann man zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht einschätzen», sagt Staatsanwältin Claudia Gorf. Mit Anrechnung der Untersuchungshaft können sie nach knapp zwei Jahren wieder auf freiem Fuss sein. Trotzdem sagt Claudia Gorf tapfer: «Das Gericht hat auf diese schweren Straftaten mit empfindlichen Freiheitsstrafen reagiert. Das ist für uns das Entscheidende.» Abseits des Mikrophons gesteht sie ein, dass es ein niedriges Strafmass sei. Das Urteil zeige wie schwierig in einem deutschen Strafverfahren sei, Feststellungen zu einem Geschehen in Syrien und dem Irak zu treffen.

Die beiden jungen Männer stammen aus Wolfsburg, wurden von einem Prediger angeworben und waren ungefestigte Charaktere. Der eine hoffte auf ein schönes Auto und vier Frauen in Syrien, der andere war der Loser in der Familie und suchte Anerkennung. Beide Familien der Täter stammen aus Tunesien.

Familie warnte das LKA

Was auffällt und was einer der Anwälte heftig kritisierte: Die Familie des einen Verurteilten hatte das Landeskriminalamt vor dem Prediger und seinen Werbungsversuchen gewarnt. Die Familie hatte die Behörden gebeten, dem jungen Mann, den Pass zu entziehen und ihm die Ausreise zu verwehren. «Die Familie meines Mandanten hat sich schon einen Monat vor seiner Ausreise an das LKA gewannt mit der Bitte, man möge doch eingreifen», erklärt Anwalt Dirk Schönjerrn.

Als er nach einer Odyssee vom IS zurückkehrte, konnte er sich zunächst unbehelligt wieder in Wolfsburg integrieren, bis die «Bild-Zeitung» einen reisserischen Artikel schrieb. Das sind die erstaunlichen Schwachstellen in Deutschland. Auf der anderen Seite hatten sie auf ihrer Odyssee durch die Türkei, nach Syrien und den Irak, wo sie als Kämpfer und Selbstmordattentäter ausgebildet wurden, erstaunliche Freiheiten.

Die beiden hatten zum Teil Zugang zu Skype, Internet, konnten unbemerkt ihre Mobiltelefone benutzen, mit Freunden und Familie telefonieren, einen Fluchtplan ausarbeiten und sich teilweise selber einen Passierschein für die Fahrt durch die Checkpoints des IS ausstellen. Und die Grenze zur Türkei war offenbar in beide Richtungen weit offen.

Todesängste ausgestanden

Aber sie standen Todesängste aus. Einer der Verurteilten musste mitanhören, wie einem vermeintlichen Spion in den Reihen des IS der Kopf abgeschnitten wurde. Es habe gequietscht, wie wenn eine Katze von einem Auto überfahren werde, sagte er später. Er selbst wurde verdächtigt, weil er Mitglied der SPD und somit möglicherweise ein Spion war. Über solche Details war der IS informiert.

Das Urteil erscheint niedrig, dafür, dass die beiden Männer sich dem IS angeschlossen haben, dass sie wussten, worauf sie sich einliessen und Krankentransporte bei Kämpfen machten. Aber das Gericht erklärte, dass sie nicht an Kampfhandlungen beteiligt waren und dass sie niemanden getötet oder gefoltert haben. «Strafmildernd hat der Senat bei beiden Angeklagten berücksichtig, dass sie geständig und nur für kurze Zeit beim IS waren und dass sie sich von der Ideologie des IS distanziert haben», sagt Gerichtssprecherin Jessica Laas.

Audio
Gefängnisstrafen für zwei IS-Rückkehrer aus Wolfsburg
aus Echo der Zeit vom 07.12.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 52 Sekunden.

«Wenn du dahin gehst bist du tot oder tot»

Der eine Täter äusserte sich sogar in einem Filmbeitrag der ARD und warnte vor dem IS. Er habe sich entscheiden müssen Selbstmordattentäter oder Kämpfer zu sein. «Wenn du dahin gehst bist du tot oder tot», sagte er im Filmbeitrag.

Das deutsche Recht entscheidet nach dem Einzelfall. Es waren zwei leicht verführbare, junge Männer mit tunesischen Wurzeln. Die nicht töten wollten und nun bereuen. Aber sie reisten dennoch in den Irak und Syrien zu einer brandgefährlichen Terrororganisation. Der IS würde ihnen für ihre Flucht nach Deutschland den Kopf anschneiden. Das deutsche Urteil von vier Jahren und drei Monaten, beziehungsweise drei Jahren entspricht etwa den Urteilen ähnlicher Fälle.

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