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«Es gibt ein Recht auf Vergessen»
Aus Tagesschau vom 13.05.2014.
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International Google muss sensible Daten löschen – auch in der Schweiz

Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Google muss Verweise auf Seiten mit persönlichen Daten aus der Ergebnisliste wegnehmen. Dies, wenn ein Betroffener das von Google wünscht.

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Ein solches Recht leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab, so die Richter. Nach Ansicht des EU-Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden – oder sonst an die zuständigen Stellen.

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Datenschützer Thür zum Google-Urteil
Aus Tagesschau vom 13.05.2014.
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Thür: «Urteil gilt auch für Schweiz»

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür ist überzeugt, dass das Urteil aus Strassburg auch für die Schweiz gelte. «Das Urteil ist auch in der Schweiz anwendbar. Die Nutzer können sich auf dieses Urteil beziehen. Ich denke, dass Google das Urteil auch für die Schweiz akzeptieren wird», sagte Thür in der «Tagesschau».

Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Unternehmensberater in Spanien, der vor mehr als 15 Jahren in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Sie endeten mit der Zwangsversteigerung seines Hauses. Eine spanische Zeitung hatte damals darüber berichtet und den Artikel auch ins Internet gestellt. Seither erscheinen bei Google-Suchergebnissen beim Namen des Mannes immer noch Verweise auf den alten Zeitungsartikel.

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NutzerInnen können Google zum Löschen zwingen
aus Rendez-vous vom 13.05.2014. Bild: Keystone
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Der Mann klagte, weil er fand, er habe ein Recht auf Vergessen – also ein Recht darauf, dass Information über ihn, die ihre Relevanz verloren hat, nicht mehr verbreitet werden darf.

Der Europäische Gerichtshof gab ihm Recht: Google muss bei einer Suche Links löschen, die zu heiklen oder nicht mehr relevanten Angaben zu einer Person führen – falls die betroffene Person dies erlangt. Die Richter waren der Meinung, dass sich dieses Recht aus der europäischen Datenschutzrichtlinie ableite. Datenschützer begrüssen das Urteil: Der bekannte Hamburger Datenschützer Johann Caspar, sieht darin eine Stärkung des Datenschutzes in der EU.

Google unzufrieden

Google kritisierte das Urteil zum «Recht auf Vergessen»: Die Entscheidung sei nicht nur für Suchmaschinen enttäuschend, sondern für alle, die Inhalte online publizierten, sagte ein Sprecher.

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