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Hackerangriff auf Macron gemeldet
Aus HeuteMorgen vom 06.05.2017.
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Wahl in Frankreich Hackerangriff auf Kandidat Macron

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Hackerattacke gegen den parteiunabhängigen Kandidaten seien echte Dokumente gestohlen und zusammen mit fingierten online gestellt worden, um Falschinformationen über den Bewerber zu streuen, teilte sein Team mit.
  • Die im Netz verbreiteten Dokumente seien vor einigen Wochen bei Attacken auf persönliche und berufliche Mailboxen mehrerer Parteifunktionäre erbeutet worden.

E-Mails, Verträge und andere interne Dokumente zirkulierten im Internet, hiess es von «En Marche!». Rund neun Gigabyte an Daten wurden von einem Nutzer mit dem Namen Emleaks auf der Plattform Pastebin veröffentlicht. Das Innenministerium wollte sich nicht dazu äussern.

Video
Alexandra Gubser zum Hacker-Angriff
Aus Tagesschau vom 06.05.2017.
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Spekulationen über Russen

Gemäss früheren Informationen einer IT-Sicherheitsfirma hatten Kriminelle der Gruppe «Pawn Storm» vor einigen Wochen versucht, in das Netz der Wahlkämpfer einzudringen. Macrons Mitarbeiter sollten über gefälschte Mails dazu verleitet werden, Schadsoftware auf ihre Computer zu laden sowie Logins und Passwörter zu verraten.

«Pawn Storm» ist eine der ältesten Cyberspionagegruppen. Experten bringen die Gruppe, die auch unter den Namen «Fancy Bear», «Apt 28» und «Strontium» bekannt ist, mit dem russischen Militärgeheimdienst GRU in Verbindung.

Die jetzige Publikation des Datenmaterials geschehe ausgerechnet in den letzten Stunden des Wahlkampfs vor der zweiten Runde der Präsidentschaftswahl. Es handele sich um eine Aktion der «demokratischen Destabilisierung», wie man es schon beim jüngsten Präsidentschaftswahlkampf in den USA gesehen habe, hiess es aus Macrons Team.

Kaum Thema in den Medien

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Die Enthüllungen spielten – offensichtlich auch wegen Medien-Beschränkungen – am Samstag keine vorherrschende Rolle in französischen Medien. In den Frühnachrichten des Senders Franceinfo kam das Thema überhaupt nicht vor.

Warnung der Wahlbehörde

Die staatliche Kontrollinstanz zur Überwachung des französischen Präsidentschaftswahlkampfs hat Medien davor gewarnt, Inhalte von gehackten Dokumenten der politischen Gruppierung von Emmanuel Macron zu veröffentlichen. Die Verbreitung falscher Nachrichten könne strafrechtlich geahndet werden, teilte die Kontrollinstanz mit.

Die Kontrollinstanz erklärte, dass sie am Freitag von Macrons «En Marche!»-Bewegung über den Hackerangriff informiert worden sei. Ein Teil der Informationen bestehe wahrscheinlich aus Fälschungen.

Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft

Macron geht am Sonntag als Favorit in die Stichwahl gegen die rechtsextreme Marine Le Pen. Bereits Mitte der Woche hatte es in sozialen Netzwerken Gerüchte gegeben, dass Macron ein Konto in einem Steuerparadies habe.

Macrons Gegnerin Marine Le Pen nahm die Vorwürfe kurz im einzigen TV-Duell vor der Wahl auf. «En Marche!» klagte in diesem Fall, die Staatsanwaltschaft nahm Vorermittlungen auf.

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