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International Kollektives Versagen bei der Jagd nach Bin Laden

Bei der Suche nach dem Terrorchef habe «Inkompetenz auf allen Ebenen» geherrscht: Zu diesem vernichtenden Urteil kommt ein pakistanischer Untersuchungsausschuss. Damit nicht genug, reichen die Vorwürfe sogar noch weiter.

Bei der Jagd auf Al-Kaida-Chef Osama bin Laden hat Pakistan nach Auffassung einer von der Regierung eingesetzten Untersuchungskommission versagt. Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Terrorchef von Staatsdienern unterstützt wurde, heisst es in dem Bericht.

In dem von der pakistanischen Regierung unter Verschluss gehaltenen und nun vom arabischen Sender Al-Dschasira veröffentlichten Dokument heisst es zudem: Die Behörden des Landes müssten sich «sträfliche Fahrlässigkeit und Inkompetenz auf nahezu allen Ebenen» vorwerfen lassen.

Bin Laden nur im Cowboy-Hut unterwegs

Zwar fand die Kommission keine Beweise für eine direkte Hilfe staatlicher Stellen oder des Geheimdienstes für bin Laden. Die Möglichkeit einer «mutmasslichen Unterstützung» könne aber nicht ausgeschlossen werden.

Zudem nennt der Bericht einige kuriose Details zum Untertauchen Bin Ladens. So habe er nach Aussagen seiner Ehefrauen, zur Tarnung einen Cowboy-Hut getragen. Damit habe er vermeiden wollen, «von oben» erkannt zu werden, wenn er sich im Freien bewegte.

Terrorchef legte auf der Flucht den Bart ab

Bevor Bin Laden in Abbottabad untergetaucht sei, habe die Polizei sein Auto gestoppt. Der Fahrer sei auf dem Weg zu einem Basar zu schnell gefahren. Der Polizist habe den Wagen mit dem damals meistgesuchten Terroristen der Welt aber weiterfahren lassen.

Dem Bericht zufolge hielt sich Bin Laden nach seiner Flucht aus Afghanistan Ende 2001 fünf Jahre lang unerkannt in mehreren pakistanischen Städten auf, bevor er sich in dem Anwesen in Abbottabad niederliess.

Video
Osama Bin Laden ist tot
Aus Tagesschau vom 02.05.2011.
abspielen. Laufzeit 58 Sekunden.

Die dort fällige Grundsteuer sei von den Bewohnern nie bezahlt und von den Behörden nicht eingefordert worden – was aber übliche Praxis sei. Tatsächlich fallen Steuerzahler in Pakistan vermutlich mehr auf als Steuerhinterzieher, die die Mehrheit im Land stellen.

Das von einem kuwaitischen Mitstreiter Bin Ladens erbaute dreistöckige Haus mit den hohen Mauern habe ausserdem gegen Bauvorschriften verstossen, heisst es in dem Bericht weiter. Auch das hätten die Behörden aber geflissentlich ignoriert.

Erstaunlich auch: Bin Laden scheint den langen Bart, der auf Video-Botschaften zu seinem Markenzeichen wurde, nicht getragen zu haben. In dem Bericht wird er zu der Zeit als «grosser, glatt rasierter Araber» bezeichnet.

Bin Ladens Frau stellte sich vor Ehemann

Auch neue Details von der dramatischen Ergreifung bin Ladens durch US-Spezialkräfte im Mai 2011 wurden jetzt bekannt. Er sei kurz nach Mitternacht mit seiner jüngsten Frau Amal geweckt worden, durch Geräusche «wie bei einem Sturm», heisst es in dem Bericht.

Sie seien auf den Balkon gegangen, doch sei die Nacht mondlos und schwarz gewesen. Er habe seiner Frau verboten, Licht zu machen, und nach seinem Sohn Chalid gerufen. Als ein US-Soldat später im Schlafzimmer seine Waffe auf bin Laden richtete, sei seine Frau dazwischen gegangen. Der Soldat habe ihr ins Knie geschossen, so der Bericht.

Regierung will Informationsleck finden

Bin Laden war bei dem Einsatz in der nordwestpakistanischen Stadt Abbottabad getötet worden. Kurz darauf wurde die unabhängige Kommission auf Druck des Parlaments eingesetzt. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen wurden bis jetzt geheim gehalten.

Zu den Inhalten des Berichts wollten sich die pakistanische Regierung und Armee nicht äussern. Informationsminister Pervaiz Rashid sagte lediglich, die Regierung untersuche, wie der Bericht an die Medien weitergegeben worden sei. «Nur die Regierung war berechtigt, das Dokument freizugeben», sagte er. «Wir werden sehen, wer das getan hat.»

Die Al-Dschasira-Webseite mit dem Bericht war zum Teil nicht mehr aufrufbar. Die pakistanische Telekommunikationsbehörde teilte auf Anfrage mit, sie habe keine Anweisung gegeben, die Seite zu blockieren.

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