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Krieg in der Ukraine EU-Sanktionen gegen Russland: ein Überblick

Es begann mit abschreckenden Massnahmen, mittlerweile zielen die Sanktionen darauf ab, den Krieg zu verkürzen.

Als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben die USA, die EU und ihre internationalen Partner in den vergangenen Monaten bereits mehrere Sanktionspakete gegen Russland verhängt.

Achtes Paket – 6. Oktober

  • Vermögenssperren und Einreiseverbote gegen 29 Personen aus Russland – unter anderem gegen den Rechtsnationalisten Alexander Dugin und gegen den Mitbesitzer des Waffenkonzerns Kalashnikov, Alan Luschnikow.
  • Importverbote für bestimmte Stahlprodukte, Zigaretten, Kunststoffe, Kosmetika und andere Produkte im Wert von umgerechnet 6.8 Milliarden Franken.
  • Rechtliche Grundlage für eine Preisobergrenze für russisches Öl. Der Preisdeckel soll im Dezember in Kraft treten.
  • Der Seetransport von Erdölprodukten und Rohöl aus Russland wird erheblich erschwert.
  • Die Ausfuhr von Produkten nach Russland, welche Moskau für den Krieg gegen die Ukraine benötigt, wird erheblich erschwert.
  • EU-Bürgern soll es verboten sein, Sitze in Führungsgremien bestimmter russischer Staatsunternehmen einzunehmen.

Die Schweiz setzt weitere 30 Personen auf Sanktionsliste

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Die Schweiz hat ihre Sanktionsliste und einen Anhang der entsprechenden Verordnung angepasst. Neu sind 30 zusätzliche Personen und sieben weitere Organisationen aufgeführt. Betroffen davon sind hauptsächlich Personen, die sich an den völkerrechtswidrigen Scheinreferenden beteiligt haben.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin habe die Änderungen gutgeheissen und den Gesamtbundesrat informiert, teilte die Landesregierung mit. Damit entspreche die Sanktionsliste der Schweiz vollständig jener der Europäischen Union.

Die Vermögenswerte der neu sanktionierten Personen müssten nun gesperrt und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemeldet werden, hiess es im Communiqué des Bundesrates.

Siebtes Paket – 21. Juli

  • Kauf, Einfuhr und Weitergabe von russischem Gold, inklusive Schmuck, werden verboten.
  • Verschärfung der Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (zivil/militärisch).
  • Russische Schiffe dürfen neben Häfen auch keine europäischen Schleusen benutzen.

Was die Schweizer Sanktionen mit der EU zu tun haben

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Grundsätzlich ist eine Sanktion eine Strafe, die gegen einen Staat, der das Völkerrecht verletzt hat, verhängt werden kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Schweizer Sanktionen in Kraft treten können:

Option 1: Der UNO-Sicherheitsrat beschliesst eine Sanktion. In diesem Fall ist die Schweiz völkerrechtlich als UNO-Mitglied dazu verpflichtet, diese Strafe anzuwenden. Man spricht hier von einem Automatismus.

Option 2: Die OSZE oder die «wichtigsten Handelspartner der Schweiz» beschliessen Sanktionen. In der Praxis gilt das vor allem für EU-Sanktionen. In diesem Fall überprüft der Bundesrat die einzelnen Sanktionen der EU und entscheidet, welche ganz oder teilweise mitgetragen werden und welche nicht. Dieser Prozess ist der Grund, weshalb die Sanktionen der Schweiz immer etwas später kommen als die der EU.

Sechstes Paket – 3. Juni

  • Importverbot für russisches Rohöl und raffinierte Erdölprodukte. Es gelten temporäre Ausnahmen für Ungarn, Deutschland, Polen, Tschechien und die Slowakei, die besonders abhängig von russischem Öl sind.
  • Drei weitere russische und eine weissrussische Bank werden von internationalen Bank- und Finanztransaktionen von Swift ausgeschlossen.
  • Die russischen Staatsmedien RT und Sputnik werden in der EU gesperrt. In der Schweiz dürfen sie weiterhin senden.

Wie sehr leidet Russland unter den Sanktionen?

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Im Dezember warte ein Schock auf die Wirtschaft seines Heimatlandes, sagte der russische Ökonom Sergej Guriev in einem Gespräch mit SRF.

Bis Ende Jahr erwartet Guriev wegen des Ölembargos der EU ein riesiges Loch im Staatshaushalt Russlands: Etwa 90 Prozent der Erdölverkäufe würden wegfallen. Der Wirtschaftsexperte glaubt nicht, dass Moskau diesen Wegfall durch Ölverkäufe an andere Länder ausgleichen könne.

Auch die Technologiebeschränkungen aus dem Westen belasten das Land: Russland könne deswegen etwa keine modernen Waffen mehr herstellen und müsse alte sowjetische Geschütze einsetzen. Präsident Putin habe sich unter anderem auch deshalb zur Teilmobilmachung gezwungen gesehen: Die minderwertigen Waffen werde der Kreml jetzt mit einer grösseren Zahl Wehrpflichtiger ausgleichen. Ein weiterer, wichtiger Grund für die Mobilmachung: Putin fehle das nötige Geld, um Soldaten zu bezahlen.

Aber auch die Durchschnittsbürgerin bekommt die Sanktionen zu spüren: Ihr Einkommen sei gesunken, dennoch behalten viele ihren unterbezahlten Job, um wenigstens ein bisschen mehr als das minimale Arbeitslosengeld zu bekommen. Dennoch ist die Situation kritisch: Die Preise steigen und in den Läden fehlen Konsumgüter.

Fünftes Paket – 8. April

  • Russische Kohle und andere feste fossile Energieträger, Holz, Zement, Meeresfrüchte, Alkohol und weitere Güter dürfen nicht mehr importiert werden.
  • Flugzeugtreibstoff- und andere Exporte nach Russland werden gestoppt.
  • Russische Schiffe dürfen nicht mehr in europäischen Häfen anlegen.

Viertes Paket – 15. März

  • Transaktionen mit gewissen staatlichen Unternehmen werden eingestellt.
  • Es dürfen keine Dienstleistungen mit Bezug auf die Kreditwürdigkeit russischer Personen und Organisationen mehr bereitgestellt werden.
  • Es dürfen keine neuen Investitionen im russischen Energiesektor getätigt werden.
  • Der Handel von Eisen, Stahl und Luxusgütern wird eingeschränkt.

Sanktionen auch gegen Belarus

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Am 9. März wird auch Belarus in die EU-Sanktionspolitik eingeschlossen, weil das Nachbarland Russland im Krieg in der Ukraine unterstützt.

Die Schweiz übernimmt am 16. März dieses EU-Sanktionspaket. Es umfasst Güter- und Finanzsanktionen, sowie weitere Massnahmen, etwa Flugverbote im Schweizer Luftraum.

Drittes Paket – 2. März

  • Die Fernsehstationen RT und Sputnik dürfen temporär nicht mehr in der EU senden. Diese Massnahme wird in der Schweiz nicht übernommen.
  • Sieben russische Banken werden vom Informations- und Transaktionssystem Swift ausgeschlossen und dadurch vom internationalen Finanzsystem abgeschnitten.
  • Russland erhält keine Euro-Devisen mehr – weder digital noch physische Banknoten.
  • Transaktionen mit der russischen Zentralbank werden verboten.
  • Russische Fluglinien dürfen den Europäischen Luftraum nicht mehr benutzen.

(Kein) Geld für die ukrainische Armee

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Mit dem dritten Sanktionspaket entscheidet die EU auch, die ukrainische Armee mit 500 Millionen Euro für Ausrüstung und Material zu unterstützen.

Die Schweiz beschränkt sich indes auf humanitäre Unterstützung in Form von Geldern für Spitäler und andere soziale Hilfseinrichtungen, Fachwissen, sowie sanitäre und medizinische Ausrüstung.

Auch die Glückskette will nicht, dass die in der Schweiz gesammelten Spendengelder für militärische Zwecke verwendet werden.

Zweites Paket – 25. Februar

  • Vermögen im Ausland von Wladimir Putin, Aussenminister Sergej Lawrow und verschiedener weiterer Mitglieder der russischen Regierung werden eingefroren.
  • Es sollen weitere individuelle und wirtschaftliche Sanktionen folgen.

Welche Personen wurden mit Sanktionen belegt?

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Neben verschiedenen Sanktionen, die sich gegen staatliche Institutionen richten, hat sich auch der Kreis der sanktionierten Individuen und privaten Organisationen stetig erweitert.

Darunter befinden sich neben dem Staatspräsidenten Wladimir Putin und dem Aussenminister Sergej Lawrow weitere russische Regierungsmitglieder, prominente Geschäftsleute der wichtigsten russischen Branchen sowie Putin nahestehende Oligarchen.

Eine vollständige Liste aller Personen, die die Schweiz mit Sanktionen belegt hat, findet sich im Anhang 8 der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine».

Erstes Paket – 24. Februar

Video
Archiv: Sanktionen gegen Russland und Folgen für die Wirtschaft
Aus 10 vor 10 vom 11.03.2022.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 35 Sekunden.
  • Zielgerichtete Sanktionen gegen verschiedene Regierungsmitglieder und 27 weitere Personen werden beschlossen.
  • Wirtschaftliche Beziehungen zu den besetzten Gebieten Donezk und Luhansk werden heruntergefahren.
  • Russland hat nur noch eingeschränkt Zugang zu europäischen Kapital- und Finanzmärkten.

SRF 4 News, 29.09.2022, 12:00 Uhr;

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