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International «Lächerlich»: Verurteilter Falciani kritisiert Schweizer Justiz

Am Freitag hat das Bundesstrafgericht den ehemaligen HSBC-Mitarbeiter Hervé Falciani zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nun reagiert der Verurteilte erstmals.

Das Urteil für Hervé Falciani ist hart: Fünf Jahre Gefängnis, so lautete das Urteil des Bundestrafgerichts am vergangenen Freitag. Der ehemalige HSBC-Mitarbeiter bezeichnete nun den Umstand, dass die Schweizer Justiz ihn nicht als Whistleblower anerkennt als «lächerlich». Dies sagte er in einem Interview mit der Westschweizer Tageszeitung «Le Matin». Falciani reagiert damit auf das Urteil von vergangener Woche.

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Fünf Jahre Haft in für Hervé Falciani
Aus Tagesschau vom 27.11.2015.
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Urteil lässt Falciani kalt

Das Gericht habe nur den Vorwurf des wirtschaftlichen Nachrichtendiensts aufrechterhalten, «das spricht für sich», sagte der italienisch-französische Doppelbürger am Samstag in einem Interview, das er von Spanien aus per Telefon gegeben hatte. Das Urteil lasse ihn kalt, sagte Falciani weiter.

Er werde sich nicht um einen Rekurs bemühen, zumindest nicht im juristischen Sinne, denn er sehe das Bundesstrafgericht in Bellinzona als nicht legitimiert an. Falcianis Verteidiger hatte nach dem Urteilsspruch angekündigt, diesen sorgfältig zu prüfen und erst danach über einen möglichen Einspruch zu entscheiden.

Verurteilung wegen Wirtschaftsspionage

Das Bundesstrafgericht hatte den früheren HSBC-Mitarbeiter Falciani am vergangenen Freitag wegen Wirtschaftsspionage zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Falciani als «Whistleblower» zu bezeichnen, sei eine Beleidigung dieser Informanten, argumentierte die Bundesanwaltschaft.

Von dem Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses und der unbefugten Datenbeschaffung wurde Falciani freigesprochen. Der Angeklagte war dem Prozess ferngeblieben.

Hervé Falciani arbeitete bis 2008 mehrere Jahre lang als Informatiker bei der britischen Grossbank HSBC. In der Genfer Niederlassung soll der französisch-italienische Doppelbürger Bankdaten im Umfang von 5200 Bundesordnern gestohlen und später verschiedenen Staaten angeboten haben, so die Anklage der Bundesanwaltschaft. Der Fall schlug in der Folge riesige Wellen und sorgte zeitweise gar für Verstimmungen zwischen der Schweiz und Frankreich.

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