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International Mit Panzern gegen Cyber-Aggressoren

Wenn ein Staat militärisch angegriffen wird, darf er sich verteidigen, besagt das Völkerrecht. Bisher gilt das nicht für Angriffe im Netz, sogenannte Cyberattacken. Das soll sich ändern, wenn es nach den G7-Mitgliedern geht. Was das für den Kampf gegen Hacker bedeutet, erklärt Fredy Gsteiger.

Fredy Gsteiger

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Der diplomatische Korrespondent ist stellvertretender Chefredaktor bei Radio SRF. Vor seiner Radiotätigkeit war er Auslandredaktor beim «St.Galler Tagblatt», Nahost-Redaktor und Paris-Korrespondent der «Zeit» und Chefredaktor der «Weltwoche».

SRF News: Staaten sollen sich auf das Recht zur Selbstverteidigung berufen und gegen Hacker vorgehen können. Welche Konsequenzen hat dieser Beschluss?

Fredy Gsteiger: Der Beschluss ist von grosser Tragweite. Er bedeutet nichts weniger, als dass sich die G7-Staaten in Zukunft vorbehalten, auch militärisch zurückzuschlagen, wenn sie durch Cyberangriffe bedroht werden. Zurückschlagen heisst natürlich zum einen mit Cyber-Gegenangriffen, also ebenfalls im virtuellen Raum.

Aber es kann auch durchaus ein Gegenangriff mit klassischen militärischen Mitteln erfolgen – mit Bomben, Panzern oder Raketen. Der Beschluss bedeutet im Fall der Nato-Länder, dass die Bündnispflicht einträte. Dass sie einem Land, das einen Cyberangriff erleidet, automatisch zur Hilfe eilen müssten.

Aber wie sicher kann man die Täter, die hinter einem Cyberangriff stecken, identifizieren?

Das ist eine grosse Schwierigkeit. Man ist sich dessen auch bewusst. Ich gehe deswegen nicht davon aus, dass die G7 planen, in naher Zukunft eine grosse Zahl von militärischen Angriffen zu lancieren, wenn sie im Cyberraum angegriffen werden. In der Tat: Während man bei klassischen Kriegen weiss, wem ein Panzer gehört, wenn er über die Grenze rollt, ist das bei Cyberangriffen oft sehr undurchsichtig. Es gibt Plausibilitäten und Vermutungen, aber selten absolute Sicherheit.

Welche möglichen Feinde hatten die sieben grossen Industrieländer im Sinn, als sie diesen Beschluss fassten? Sind das zum Beispiel die Terroristen des IS?

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Anspruch auf Selbstverteidigung auch bei Cyberangriff
aus Rendez-vous vom 26.05.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 18 Sekunden.

Die sind sicher auch damit gemeint. Terrororganisationen könnten durchaus verlockt sein, Cyberangriffe zu starten, denn diese sind eine relativ billige Form des Terrorismus, mit der sich aber trotzdem grosse Schäden anrichten lassen.

Der Beschluss der G7 ist allerdings so allgemein formuliert, dass theoretisch auch normale Hacker oder Hackerbanden gemeint sein könnten. Dort würde sich ein militärischer Angriff oder Gegenschlag sicher nicht als Rezept anbieten. Doch was sicher gemeint ist, sind Länder wie China, Nordkorea oder Russland. Denn in Armeekreisen westlicher Staaten vermutet man, dass hinter einem Grossteil der Cyberangriffe der letzten Jahre und Monate eben diese Staaten stehen. Vielleicht nicht immer die Regierungen direkt, aber patriotische Gruppen zum Beispiel, hinter denen indirekt der Staat, die Regierung oder ein Regime steckt.

Gibt es einen speziellen Vorfall, weshalb die G7 nun ausgerechnet jetzt diesen Weg vorschlagen?

Ich glaube nicht, dass es einen speziellen Anlass gab. Aber man hat einerseits festgestellt, dass die Anzahl der Cyberangriffe extrem zugenommen hat und auch ihre Dimension grösser geworden ist. Und andererseits ist es sicher auch ein Bedürfnis der G7, den als aggressiv empfundenen Ländern China und Russland im Bereich der Cyberangriffe die Grenzen aufzuzeigen.

Das Gespräch führte Simon Leu.

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