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Das türkische Präsidialsystem kurz erklärt
Aus Tagesschau vom 24.06.2018.
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Neue Machtkonstellationen Das Präsidialsystem in der Türkei

Vor über einem Jahr begann Präsident Recep Tayyip Erdogan mit dem Umbau des Staats in ein Präsidialsystem.

Umbau des politischen Systems: Im April 2017 stimmten die Türken mit einer knappen Mehrheit in einem Referendum für das von Staatschef Recep Tayyip Erdogan angestrebte Präsidialsystem. Die Umsetzung des Systems begann nach der damaligen Abstimmung. Mit den Wahlen vom Sonntag ist der Übergang abgeschlossen.

Paralleljustiz bereits abgeschafft: Mit dem Systemumbau wurden die bisherigen Militärgerichte abgeschafft.

Türkei bekommt ein grösseres Parlament: Die Anzahl der Abgeordneten im Parlament steigt von 550 auf 600. Parlamentarische Anfragen gibt es nur noch schriftlich an die Vizepräsidenten und Minister.

Stärkerer Einfluss auf die Justiz: Der Präsident hat das Recht erhalten, Mitglieder für den «Rat der Richter und Staatsanwälte» (HSK) zu ernennen. Vier der 13 Mitglieder kann der Präsident bestimmen, sieben das Parlament. Von Amtes wegen im Rat sind der Justizminister und sein Staatssekretär, die der Präsident ernennt. Der Rat ist unter anderem für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zuständig. Im alten System bis 2017 hatten die Juristen selbst die Mehrheit im Gremium bestimmt.

Zeitgleiche Wahl von Staatspräsident und Parlament: Mit dem gleichen Zeitpunkt der Wahlen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei des jeweiligen Präsidenten eine Mehrheit im Parlament erreichen kann. Die Amtsdauer der Gewählten beträgt fünf Jahre.

Die neue Machtfülle des Präsidenten: Der Präsident wird nicht nur Staatschef, sondern auch Chef der Regierung. Das Amt des Ministerpräsidenten entfällt. Der Präsident ist für die Ernennung und Absetzung einer von ihm selbst bestimmten Anzahl an Vizepräsidenten und Ministern sowie aller hochrangigen Staatsbeamten zuständig. Das Parlament hat kein Mitspracherecht. Mitglieder des Kabinetts dürfen nicht Abgeordnete sein.

Regieren mit Dekreten: Der Präsident kann Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen, wenn sie die Exekutive betreffen. Eine Zustimmung durch das Parlament ist nicht nötig. Die Dekrete werden unwirksam, wenn das Parlament zum gleichen Bereich ein Gesetz verabschiedet. Präsidiale Dekrete dürfen aber keine Verfassungsrechte einschränken und keine bereits bestehenden Gesetze betreffen. Gesetze darf - bis auf den Haushaltsentwurf - nur noch das Parlament einbringen.

Gleichberechtigung bei Neuwahlen: Sowohl das Parlament als auch der Präsident können Neuwahlen auslösen. Im Parlament ist dafür eine Dreifünftel-Mehrheit notwendig. Bei angesetzten Neuwahlen werden sowohl das Parlament als auch der Präsident gleichzeitig neu gewählt.

Amtszeitbegrenzung mit einer Hintertüre: Der Präsident kann nur zwei Amtszeiten (10 Jahre) lang regieren. Die Regierungspartei AKP hat aber eine Hintertür offengelassen: Sollte das Parlament in der zweiten Amtsperiode des Präsidenten eine Neuwahl beschliessen, kann der Präsident noch einmal kandidieren.

Zähler für die Amtszeiten zurückgestellt: Nach seinem Wahlsieg beginnt Erdogan jetzt mit seiner ersten Amtsperiode. Theoretisch könnte Erdogan mit den neuen Rahmenbedingungen und der «Hintertüre» bis 2033, also 15 Jahre, an der Macht bleiben.

Keine Immunität für den Präsidenten: Gegen den Staatspräsidenten kann nicht mehr nur wegen Hochverrats, sondern neu wegen aller Straftaten ermittelt werden. Für eine Untersuchung durch die Justiz ist allerdings eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament notwendig.

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