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Einschätzungen von Philipp Zahn in Rom
Aus Tagesschau vom 11.02.2013.
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International Papst Benedikt XVI. tritt zurück

Sensation im Vatikan, Schock für die katholische Weltkirche. Zum ersten Mal seit mehr als 700 Jahren tritt ein Papst ab. Benedikt XVI. nennt gesundheitliche Gründe.

Papst Benedikt XVI. teilte seinen Rücktritt  in lateinischer Sprache mit. «Der Papst hat angekündigt, dass er sein Amt am 28. Februar um 20.00 Uhr aufgeben wird», sagte der Sprecher des Vatikans.

Joseph Ratzinger war im April 2005 zum Nachfolger des verstorbenen Johannes Paul II. gewählt worden. Er ist mittlerweile 85 Jahre alt. Bis Ostern soll ein neuer Papst gewählt sein.

Papst Benedikt XVI. wird nach dem Ende seiner Amtszeit in ein Kloster im Vatikan umziehen. Bevor Benedikt dort einziehen könne, müssten noch Umbauarbeiten abgeschlossen werde, sagte der Vatikansprecher.

Dort wolle Benedikt ein Leben in Gebet und Meditation führen. Für die Übergangszeit werde er in der päpstlichen Sommerresidenz Castel Gandolfo bei Rom wohnen.

Angeschlagene Gesundheit

Der Dekan der katholischen Kirche, Angelo Sodano, nannte die Ankündigung einen «Blitz aus heiterem Himmel». Die Kardinäle waren eigentlich zusammengekommen, um über mehrere neue Heiligsprechungen abzustimmen.

Benedikt gab in seiner Erklärung altersbedingte Gründe für seinen Rücktritt an. «Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe, bin ich zur Gewissheit gelangt, dass meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben.»

Sein Arzt habe geraten, keine transatlantische Reisen mehr zu unternehmen, sagte der Bruder des Kirchenoberhaupts, Georg Ratzinger. Auch das Gehen bereite seinem Bruder zunehmend Schwierigkeiten.

Georg Ratzinger meinte, der Rücktritt seines Bruders sei ein «natürlicher Vorgang». «Mein Bruder wünscht sich im Alter mehr Ruhe.»

Päpste sind im Prinzip auf Lebenszeit gewählt. Das Kirchenrecht sieht allerdings die Möglichkeit eines Rücktrittes vor. Einzige Bedingungen: Der Amtsverzicht muss freiwillig erfolgen («ut renuntiatio libere fiat») und ordnungsgemäss kundgetan werden («rite manifestetur»). Begründen muss der Papst seinen Rücktritt nicht. Das Kirchenrecht hält in Canon 332 sogar explizit fest: Annehmen muss den Rücktritt niemand.

Zuletzt hatte 1294 ein Papst aus freien Stücken sein Amt abgegeben. Das war Coelestin V.

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