Die neuen EU-Sanktionen gegen Russland sind offiziell in Kraft getreten. Die Strafmassnahmen wurden im EU-Amtsblatt veröffentlicht, womit sie wirksam wurden. Sie sollen den Finanz- Energie- und Rüstungssektor treffen.
Der Kreml hat das Vorgehen der EU als unverständlich bezeichnet. Präsident Putin habe sich um eine friedliche Lösung des Ukraine-Konflikts bemüht, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow.
Einfuhrstopp, Exportverbot und Überflugverbot
Die Sanktionen seien für Russland sicherlich schlecht, doch die Rechnung müssten auch die europäischen Unternehmen und Steuerzahler tragen, sagte Peskow. Russland werde dennoch weiter zu einer Stabilisierung der Lage in der Ostukraine beitragen.
Moskau droht jedoch mit Gegenmassnahmen. Im Gespräch sind etwa ein Überflugverbot für westliche Fluggesellschaften sowie ein Einfuhrstopp für westliche Autos oder ein Exportverbot für Rohstoffe wie Titan.
Ölkonzerne im Visier der EU
Die verschärften Wirtschaftssanktionen wurden schon am Montag abgesegnet. Die EU zeigt sich allerdings bereit, die Sanktionen zurückzunehmen, wenn sich Russland konstruktiv um die Beendigung der Ukraine-Krise bemüht.
Nachdem die EU bereits mehrheitlich staatlichen russischen Banken die Kreditaufnahme in Europa erschwert hat, wird das neue Sanktionspaket auch die Ölkonzerne Rosneft und Transneft sowie die Ölsparte des Energieriesen Gazprom ins Visier nehmen.
In einer ersten Antwort auf Sanktionen der EU und der USA hatte Russland Anfang August einen Einfuhrstopp für westliche Lebensmittel verhängt. Der Kreml will damit die heimische Landwirtschaft fördern.
Die bisherigen Sanktionen gegen Russland
EU-Sanktionen gegen Russland | – Erschwerter Zugang zu den EU-Finanzmärkten für russische Banken mit einem staatlichen Anteil von mehr als 50 Prozent. |
– Verbot künftiger Rüstungslieferungen. | |
– Exportverbot für bestimmte Hochtechnologiegüter (wie z.B. Verschlüsselungssysteme) an die Armee. | |
– Ausfuhrverbot für Spezialtechnik zur Ölförderung. | |
– Einreiseverbote und Kontensperrungen gegen insgesamt 95 Personen. | |
– Schwarze Liste von 23 Unternehmen oder Organisationen, die in der EU nicht tätig sein dürfen. | |
– In die Liste der betroffenen Personen sollen auch Verantwortliche für die Aktivitäten der Separatisten im Donezkbecken aufgenommen werden. | |
US-Sanktionen gegen Russland | – Sanktionsliste von mehreren russischen Energie- und Rüstungslisten, deren Aktivität in den USA erheblich erschwert wird. |
– Fünf von sechs Banken in russischem Staatsbesitz wird der Zugang zu mittel- und langfristiger Dollarfinanzierung für Russland erschwert. Die Banken dürfen aber weiterhin in den USA tätig sein. | |
– Neun russische Rüstungsfirmen dürfen nicht mehr auf dem US-Finanzmarkt auftreten und dürfen keine Geschäfte mit US-Bürgern machen. Darunter zählt zum Beispiel auch ein russisches Schiffsbau-Unternehmen. | |
– Eingeschränkte Importmöglichkeiten für Unternehmen aus der Ölbranche. Dies schliesst auch ein Importverbot von Technologien zur Erschliessung von Ölquellen in tiefen Gewässern vor der Arktis oder in Schiefergestein (Fracking). | |
Sanktionen der Schweiz gegen Russland | – Personen und Organisationen, gegen die sich die EU-Strafmassnahmen richten, dürfen nicht mit ihren Finanzgeschäften in die Schweiz ausweichen |
– Schweizer Finanzinstitute dürfen keine neuen Geschäftsbeziehungen mit diesen Personen eingehen. Vor dem 5. August begonnene Geschäftsbeziehungen fallen nicht unter das Verbot. Die Banken müssen lediglich die Transaktionen den Behörden melden | |
– Russischen Banken wird der Zugang zu Schweizer Finanzmärkten erschwert. | |
– Der bereits bestehende Ausfuhrstopp von Kriegsmaterial nach Russland und in die Ukraine auf besondere militärische Güter wird ausgedehnt. Davon betroffen sind etwa Drohnen oder Trainingsflugzeuge mit Aufhängevorrichtung. | |
Russland-Sanktionen gegen den Westen | – Einfuhrverbot zahlreicher Lebensmittel aus dem Westen. Darunter fallen unter anderem Schweine- und Rindfleisch sowie Geflügel und Wurstwaren. Fisch, Milch, Butter und Käse dürfen ebenfalls nicht eingeführt werden. Obst und Gemüse dürfen auch nicht nach Russland exportiert werden. |
– Russland erhöht die Einfuhren von Lebensmitteln aus Kasachstan, Weissrussland (Zollunion mit Russland) und südamerikanischen Staaten. |
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