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Schwieriger Umgang mit Kritik Die Menschenrechts-Richter fremdeln mit den Medien

Nicht nur für die Opfer staatlicher Willkür in der Türkei, auch für Journalisten in Westeuropa ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg oft die letzte Hoffnung. Zu den Rechten, die der Gerichtshof verteidigt, gehören die Meinungsäusserungsfreiheit oder der Quellenschutz.

Kritik erntet Schweigen

Immer wieder hat der EGMR Urteile des Bundesgerichts gegen Journalisten umgestossen und einen Beitrag zur Medienfreiheit geleistet. Zumal der EGMR der einzige internationale Gerichtshof ist, an den sich Bürgerinnen und Bürger direkt wenden können.

Helen Keller
Legende: Die Schweizer Völkerrechtsprofessorin Helen Keller ist Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Keystone

Anders sieht es aus, wenn der EGMR selber in der Kritik steht und sich Journalisten für seine Arbeit interessieren. Dann neigen die Strassburger Richter zu Schweigsamkeit und gar Kontrollwahn.

«Schweizer Recht statt fremde Richter» fordert die Selbstbestimmungsinitiative der SVP und zielt dabei insbesondere auf den EGMR. Während die Debatte über die SVP-Initiative Fahrt aufnimmt, scheinen die «fremden Richter» kritische Fragen ausbremsen zu wollen.

Interview nur unter Bedingungen

SRF wollte für einen Beitrag in der Fernsehsendung «10vor10» Helen Keller interviewen, die Schweizer Richterin am EGMR. Doch ihre Interviewzusage knüpfte Keller an eine ungewöhnliche Bedingung.

Sie beantworte die Journalistenfragen nur, wenn sie den fertigen «10vor10»-Beitrag vor der Ausstrahlung sichten und genehmigen dürfe. Keller forderte das Recht, die Veröffentlichung des EGMR-Porträts zu verhindern, sollte es ihr nicht genehm sein.

Das Interview kam nicht zustande. Die Publizistischen Leitlinien von SRF sind klar: «Eine interviewte Person hat keinen Anspruch darauf, dass ihr der ganze Beitrag vorab präsentiert wird.» Nur in Ausnahmefällen kann von dieser Regel abgewichen werden – etwa, wenn ein Dokumentarfilmprojekt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen der porträtieren Person und dem Autor voraussetzt.

Keine Filmerlaubnis

Gerne hätte SRF anstelle des Interviews einen Vortrag Kellers gefilmt. Auf Einladung der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik (SGA) referierte Keller vergangene Woche nämlich just über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Die Veranstaltung an der Universität Bern war öffentlich, die SGA hat zum Ziel, «das Interesse an Schweizer Aussenpolitik zu fördern und sie möglichst breiten Kreisen der Bevölkerung verständlich zu machen».

Doch auf Druck Kellers wurde SRF untersagt, die Veranstaltung zu filmen. Auch für einen Kollegen von Radio SRF gab es ein Aufnahmeverbot. Die öffentliche Debatte über die Auswirkungen der Selbstbestimmungsinitiative fand unter Ausschluss der medialen Öffentlichkeit statt.

Auch die anderen Richter des EGMR verweigerten SRF ein Interview, mehrere Anfragen wurden abgelehnt. Immerhin gewährte der Gerichtshof die Möglichkeit, im EGMR-Gebäude in Strassburg zu filmen, die Betreuung durch eine Mitarbeiterin des Gerichtshofs war überaus freundlich und unkompliziert.

Doch eine Bedingung wurde gleich zu Beginn der Dreharbeiten in Erinnerung gerufen: auf gar keinen Fall Journalistenfragen an die Menschenrechtsrichter.

Sebastian Ramspeck

Sebastian Ramspeck

Internationaler Korrespondent

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Sebastian Ramspeck ist internationaler Korrespondent für SRF. Zuvor war er Korrespondent in Brüssel und arbeitete als Wirtschaftsreporter für das Nachrichtenmagazin «10vor10». Ramspeck studierte Internationale Beziehungen am Graduate Institute in Genf.

EuGH weitaus offener

Es geht auch anders. Koen Lenaerts ist Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg und vermutlich der mächtigste Richter Europas. Als ihn «10vor10» vor gut zwei Jahren um ein Interview bat, sagt er sofort zu – ohne Bedingungen zu stellen. Lenaerts sprach über das schwierige Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU und über die Angst vor «fremden Richtern». Auch Carl Baudenbacher, Lenaerts Kollege beim Efta-Gerichtshof, pflegt mit Journalisten einen unkomplizierten Umgang.

Zu ihrem Umgang mit den Medien wollte sich Keller auf Anfrage von SRF nicht äussern. Stattdessen betonte der Kanzleichef des EGMR, Roderick Liddell, Richter hätten sich politisch neutral zu verhalten: «Es ist ganz besonders wichtig, dass sich Richter zum Beispiel nicht an politischen Debatten in den Medien beteiligen.» Wenn sich Richter in einem Beitrag mit politischem Hintergrund äusserten, müssten sie Bedingungen stellen können.

Menschenrechts-Richter im Olymp

Tatsächlich hat Helen Keller im vergangenen Jahr mehreren Schweizer Medien Interviews gewährt. Würde die Selbstbestimmungsinitiative der SVP angenommen, «wäre das ein schwarzer Tag für die Menschenrechte», gab sie zum Beispiel im Juli 2017 in der NZZ zu Protokoll: «Und für die Schweiz».

In der «Aargauer Zeitung» kritisierte sie die Ineffizienz der italienischen Justiz und die Lage in der Türkei: «Es ist bedenklich, wie die Menschenrechte in kurzer Zeit ausgehöhlt wurden.»

Die Menschenrechts-Richterin ist durchaus mitteilungsbedürftig. Doch offenbar nur, wenn sie die Bedingungen des Interviews im Detail diktieren darf. In der Debatte über «fremde Richter» nährt Keller die Argumente von EGMR-Kritikern wie dem ehemaligen Schweizer Bundesgerichtspräsidenten Martin Schubarth. Für ihn bewegen sich die Menschenrechts-Richter «in einem Strassburger Olymp und bekommen nicht das Feedback, das nötig wäre».

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