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International Shell Nigeria trägt Teilschuld an Ölpest

Öl zerstört die Natur im Nigerdelta: Shell hat die Verantwortung auf sein Tochterunternehmen geschoben. Der Konzern hat die Richter damit überzeugen können.

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«Die Schuldfrage konnte nicht hinreichend beantwortet werden.» (Elsbeth Gugger)
aus SRF 4 News aktuell vom 30.01.2013.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 15 Sekunden.

Öl verpestet das Nigerdelta: Shell Nigeria ist daran teilweise Schuld, der Mutterkonzern allerdings nicht. Das befand das Zivilgericht in Den Haag. Die niederländischen Richter wiesen damit die Klagen von vier Nigerianern gegen den Ölriesen wegen der Verseuchung ihrer Dörfer mehrheitlich zurück.

In einem Fall muss Shell Nigeria den Klägern Schadenersatz zahlen. Alle anderen Fälle würden abgelehnt, erklärte Richter Henk Wien. Die Kläger können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Die vier Bauern und Fischer werfen Shell vor, durch Öllecks in den Jahren 2005 bis 2007 drei Dörfer im Südosten Nigerias verseucht zu haben. Sie wollten den Mutterkonzern in Den Haag zur Beseitigung der Schäden sowie zu einer Entschädigung zwingen.

Ein Mann löscht eine Feuer einer illegalen Ölraffinerie im Nigerdelta.
Legende: Dreckiges Geschäft: Illegale Ölraffinerien setzten der Umwelt stark zu. Reuters

Kein Präzedenzfall

«Das heutige Urteil ist nicht zu dem Präzedenzfall geworden, den sich viele Umweltverbände erhofft hatten», sagt Elsbeth Gugger, SRF-Korrespondentin in den Niederlanden. Das erstinstanzliche Urteil zeige auch: Es ist schwierig, zu beweisen, wer für die beschädigten Öl-Pipelines Verantwortung trägt.

Um das verseuchte Gebiet zu säubern, würde man rund 30 Jahre brauchen. Das belegte ein UNO-Bericht vor zwei Jahren. «Diese Aufräumarbeiten würden mindestens eine Milliarde Dollar kosten», sagt die Korrespondentin.

Es war das erste Mal, dass sich eine niederländische Firma in den Niederlanden für Schäden einer Niederlassung im Ausland verantworten sollte. Die niederländische Justiz erklärte sich im Jahr 2009 für die Klage zuständig. Mit seinem Urteil folgte Richter Wien nun der Argumentation des Konzerns, wonach allein sein nigerianisches Tochterunternehmen rechtlich zu belangen sei.

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