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Korruptionsaffäre in Südkorea Staatsanwaltschaft will Haftbefehl gegen Ex-Präsidentin

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft in Südkorea will gegen die entmachtete Präsidentin Park Geun Hye einen Haftbefehl erwirken.
  • Es bestehe die Gefahr, dass Beweismaterial vernichtet werde. Das teilte die Behörden am Montag wenige Tage nach einem Verhör der Ex-Staatschefin mit.
  • Die 65-jährige Park war am vergangenen Dienstag zu Vorwürfen der Korruption und des Amtsmissbrauchs vernommen worden
  • Park war im Dezember vom Parlament ihres Amtes enthoben worden. Anfang März bestätigte das südkoreanische Verfassungsgericht die Amtsenthebung. Mit ihrer Absetzung verlor sie auch ihre Immunität.

Park habe ihre ausserordentliche Macht und ihre Stellung als Präsidentin missbraucht, um Bestechungsgelder von Unternehmen anzunehmen oder in die Rechte der unternehmerischen Freiheit einzugreifen, hiess es in der Begründung der Staatsanwaltschaft für den Antrag auf den Haftbefehl.

Sie habe zudem wichtige vertrauliche Informationen zu Staatsangelegenheiten weitergegeben. Dies seien ernste Angelegenheiten. Es gebe bereits eine Vielzahl an Beweisen, aber die Beschuldigte weise die Vorwürfe zurück. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass künftig Beweise vernichtet werden.

Unternehmen unter Druck gesetzt?

Park war im Dezember vom Parlament ihres Amtes enthoben worden, nachdem hunderttausende Menschen auf die Strassen gegangen waren und ihren Rücktritt gefordert hatten.

Park stürzte über eine Korruptionsaffäre ihrer engen Vertrauten Choi Soon Sil. Choi, die mittlerweile in Haft sitzt, soll ihre Beziehungen zu der südkoreanischen Präsidentin ausgenutzt haben, um Millionenspenden von Firmen für Stiftungen einzutreiben und sich persönlich zu bereichern.

Park wird dabei vorgeworfen, Unternehmen wie Hyundai und Posco unter Druck gesetzt zu haben, Aufträge an Firmen oder Personen zu vergeben, die wiederum mit Choi in Verbindung stehen. Auch der Samsung-Konzern ist in die Affäre verwickelt, weil zwei Manager Chois Tochter begünstigt haben sollen.

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