Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

International Teilsieg für Utøya-Massenmörder Breivik

Auch gefährliche Verbrecher haben Menschenrechte: Ein Gericht hat den norwegischen Staat dafür verurteilt, den Massenmörder Anders Behring Breivik unverhältnismässig lange isoliert gefangen gehalten zu haben.

Die jahrelange Isolationshaft des Massenmörders Anders Behring Breivik verletzt laut einem Urteil dessen Menschenrechte. Ein Gericht in Oslo verurteilte den norwegischen Staat am Mittwoch wegen eines Verstosses gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention.

«Das Verbot der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung ist ein Grundwert in einer demokratischen Gesellschaft. Das gilt unter allen Umständen – auch bei der Behandlung von Terroristen und Mördern», hiess es im Urteil. Breivik hatte gegen den Staat geklagt und erklärt, wegen der Einzelhaft leide er unter Kopfschmerzen und Mutlosigkeit.

«Entscheidende Faktoren waren die Länge der Isolation, deren mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Massnahmen», so die Richter. Auch die vielen Leibesvisitationen habe der Staat nicht gut genug begründet. Dieser hielt die Behandlung für berechtigt, weil Breivik immer noch hochgefährlich sei.

Kein Kontakt zur Aussenwelt

In Bezug auf Artikel 8 der Konvention sprach das Gericht den Staat dagegen frei. Darin heisst es: «Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.» Breivik hatte es im Prozess als unmenschlich bezeichnet, dass er kaum Kontakt zur Aussenwelt habe. Seit dem Tod seiner Mutter 2013 habe er nur noch einen privaten Besucher gehabt.

Audio
Breiviks Klage teilweise gutgeheissen
aus Info 3 vom 20.04.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 31 Sekunden.

Der Norweger hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet, darunter viele jugendliche Teilnehmer eines sozialdemokratischen Sommerlagers. Im Jahr darauf hatte ihn ein Gericht zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Im Gefängnis kann sich Breivik in drei Zellen aufhalten. Hier stehen ihm unter anderem mehrere Fernseher, eine Playstation und Trainingsgeräte zur Verfügung.

Wir haben in dem wichtigsten Punkt gewonnen, deshalb sehen wir keinen Bedarf, in Berufung zu gehen.
Autor: Øystein Storrvik Breiviks Anwalt

Der Anwalt der Regierung, Marius Emberland, zeigte sich überrascht von der Entscheidung des Gerichts. Er wolle das Ergebnis nun zunächst mit dem Justizministerium besprechen, um zu entscheiden, ob der Staat in Berufung gehen werde. Laut Urteil muss der Staat Breiviks Prozesskosten von rund 331 000 norwegischen Kronen (rund 35 700 Euro) übernehmen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel