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EU-Minister verhandeln Verteilschlüssel
Aus Tagesschau vom 21.04.2016.
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International Türkei hält EU-Abkommen nicht ein

Der erste Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei zeigt: Der Vertrag kann gar nicht voll umgesetzt werden, weil die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfüllt. So werden etwa Afghanen ungeprüft in ihre Heimat abgeschoben.

Die Innenminister der EU treffen sich heute in Luxemburg und diskutieren über Terrorismus und die Flüchtlingskrise. Thema ist dabei auch das Abkommen zwischen der EU und der Türkei.

Ein Foto von EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos vor der EU-Flagge.
Legende: EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos. Keystone

Die EU möchte Flüchtlinge von Griechenland zurück in die Türkei schaffen. Sie kann dies aber nur tun, wenn die Flüchtlinge von der Türkei gemäss Genfer Flüchtlingskonvention geschützt werden. Für syrische Flüchtlinge sei das der Fall, hielt EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos im Vorfeld des Treffens fest.

Und weiter: «Wir stehen in engem Kontakt mit den türkischen Behörden, um sicherzustellen, dass es Garantien gibt für nicht-syrische Flüchtlinge, die auch Schutz benötigen.»

Kein Schutz gemäss Genfer Flüchtlingskonvention

Dieser Satz hat es in sich. Zum ersten Mal bestätigt die EU-Kommission damit, dass die Türkei Flüchtlinge aus Afghanistan, Irak oder Pakistan noch immer nicht gemäss Genfer Flüchtlingskonvention schützt. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte erklärt, dass dies bedeute, «dass es keinen Schutz gibt für diese Flüchtlinge, nicht wieder in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben zu werden.»

Und das ist brisant. Denn solange Menschen aus Afghanistan oder Irak in der Türkei nicht sicher sind, darf die EU diese auch nicht in die Türkei zurückschaffen. Das bedeutet, dass die EU das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei für diese Flüchtlinge eigentlich gar nicht umsetzen kann.

Audio
Das Abkommen mit der Türkei und die Menschenrechte
aus HeuteMorgen vom 21.04.2016.
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Entsprechend müssten laut Hendrik Cremer diese Flüchtlinge in Griechenland Asyl beantragen können und bei einem positiven Bescheid auch dort bleiben dürfen. «Das wäre die Konsequenz. Zurückgeführt werden können sie offensichtlich nicht, weil die rechtlichen Voraussetzungen im nationalen Recht der Türkei nicht gegeben sind.»

Gerichte werden entscheiden müssen

Trotzdem hält die EU diese Flüchtlinge seit Ende März auf den griechischen Inseln in Lagern fest, mit dem Ziel, sie dereinst in die Türkei zurückzuschaffen. Gerichte werden entscheiden müssen, ob das mit den Menschenrechten vereinbar ist oder nicht.

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