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Ultimatum an Ex-Präsidenten Haftbefehl gegen Lula da Silva

  • Brasiliens Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva muss ins Gefängnis. Ein Richter hat am Donnerstag Haftbefehl gegen den 72-Jährigen erlassen.
  • Lula da Silva hat eine Frist bis Freitagnachmittag (Lokalzeit), um sich zu stellen.
  • Zuvor hatte das Oberste Gericht einen Haftaufschub für eine zwölfjährige Haftstrafe abgelehnt.

Im Haftbefehl des brasilianischen Richters Sérgio Moro heisst es, Lula habe 24 Stunden Zeit, sich der Polizei in der südbrasilianischen Stadt Curitiba zu stellen. Das Ultimatum läuft am Freitag um 17.00 Uhr (Ortszeit) ab.

«Aufgrund der Funktion, die er inne hatte», habe der 72-Jährige die Möglichkeit, sich freiwillig der Polizei zu stellen, erklärte Richter Moro.

Lange Gefängnisstrafe

Lula soll wegen Korruption für 12 Jahre und einen Monat ins Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof hatte einen Antrag des 72-Jährigen Lula abgelehnt, bis zum Abschluss eines Berufungsverfahrens auf freiem Fuss zu bleiben.

Es ist ein Rückschlag für den beliebtesten Politiker des Landes, der angesichts mehrerer Korruptionsverfahren um seine politische Zukunft kämpft. Der Fall hat das Land tief gespalten und wirft einen Schatten auf die Präsidentenwahl in diesem Jahr.

Die Vorgeschichte

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Lula war im August zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil er Bestechungsgeld in Höhe von umgerechnet 900'000 Euro von dem Baukonzern OAS angenommen haben soll, um OAS zu Aufträgen des staatlichen Ölkonzerns Petrobras zu verhelfen. Ein Berufungsgericht hatte diese Haftstrafe im Januar auf zwölf Jahre erhöht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem laufen gegen ihn noch sechs weitere Korruptionsverfahren. Lula war zwischen 2003 und 2011 brasilianischer Staatschef.

Es wird erwartet, dass Lula wieder kandidiert. Nach brasilianischem Wahlrecht darf ein Kandidat acht Jahre lang nicht bei Wahlen antreten, wenn er wegen eines Verbrechens verurteilt wurde. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Ausnahmen von dieser Regel.

Sollte Lula, der in Umfragen führt, seine Kandidatur anmelden, müsste die oberste Wahlkommission über seine Zulassung entscheiden.

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