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International Verfahren gegen Polen möglich – aber unwahrscheinlich

Die rechtskonservative Mehrheit im polnischen Parlament hat die Macht des Verfassungsgerichts beschnitten und die höchsten Richter entmachtet. Kritiker befürchten, dass das Gericht dadurch auf Jahre hinaus behindert wird. Die EU hat allerdings kaum Möglichkeiten, in Warschau zu intervenieren.

In Polen hat Staatspräsident Andrzej Duda das Gesetz zur Reform des Verfassungsgerichts unterzeichnet. Neu müssen 13 von 15 Verfassungsrichtern anwesend sein, um Urteile zu fällen. Die Urteile müssen mit einer Zweidrittels- statt mit einer einfacher Mehrheit fallen. Das stellt rechtsstaatliche Prinzipien in Frage.

Martin Brusis

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Martin Brusis ist EU-Experte und Politikwissenschaftler an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er leitet dort das Kompetenznetz «Institutionen und Institutionenwandel im Postsozialismus». Zu seinem Forschungsgebiet gehören vergleichende Demokratie- und Regierungsforschung und osteuropäische Staaten.

SRF News: Was in Polen passiert, kann der EU nicht egal sein. Wie gravierend ist der Entscheid der Regierung in Warschau für die Rechtsprechung in der EU?

EU-Experte Martin Brusis: Das ist eine sehr ernste politische Entwicklung, die sich in eine ganze Kette von Ereignissen und Entscheidungen einfügt – in Polen wie auch in anderen mittel- und osteuropäischen Ländern. Diese haben mittelbar Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit und die Beachtung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie innerhalb der EU.

Darf die EU das tolerieren? Muss sie zusehen?

Das sollte sie nicht und das darf sie strenggenommen auch nicht. Das Problem besteht darin, dass die EU relativ wenig wirksame Handlungsmöglichkeiten hat. Es besteht die Möglichkeit, auf der Basis von Artikel 7 des EU-Vertrags ein Verfahren zu beginnen, das dazu führt, dass am Ende die Stimmrechte Polens suspendiert werden. Das erfordert aber eine Vierfünftelsmehrheit des Europäischen Rates, also aller EU-Mitgliedstaaten. Dieses Verfahren ist bisher noch nie begonnen worden. Auch im Falle Ungarns nicht. Insofern ist es ziemlich unsicher, ob das klappen würde. Unterhalb dieser Ebene gibt es relativ wenig verpflichtende Rechtsvorschriften, auf die sich die EU-Kommission berufen könnte, um solche Entwicklungen zu beeinflussen.

Audio
Polen, die Behinderung des Verfassungsgericht und EU-Recht
aus Rendez-vous vom 29.12.2015. Bild: Reuters
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 9 Sekunden.

Von aussen scheint es, als reagierte die EU ziemlich gelassen darauf, wenn ein Land solche Gesetze beschliesst. Bei Ungarn war der Aufschrei auch nicht riesig.

Die Erfahrung mit Ungarn hat gezeigt, dass massivere Kritik von Seiten der EU von diesen rechtspopulistischen Regierungen auch missbraucht wird, um zu zeigen, dass ausländische Mächte versuchen, die Souveränität des Landes einzuschränken. Der polnische Aussenminister hat zum Beispiel sehr scharf auf eine entsprechende Kritik des EU-Parlamentspräsidenten reagiert. Insofern ist es aus der Sicht der EU ein zweischneidiges Schwert, in welchem Masse man hier intervenieren will, denn im Grunde liefert man den Rechtspopulisten in diesen Ländern damit Vorwände.

Ist es denn klug, gar nichts zu tun und einfach abzuwarten, ob zum Beispiel die Bevölkerung in Polen gegen diese politischen Auswüchse protestiert?

Das ist auch keine Lösung. Aus meiner Sicht müsste die EU versuchen, einen Mechanismus zu schaffen, der zu einer politischen Bewertung solcher Gesetzesänderungen führt; Änderungen, die im EU-Vertragsrecht nicht geregelt sind, und die nicht direkt unter den Artikel 7 fallen. Ein Mechanismus, der die Beurteilung der Qualität der Demokratie sowie der Beeinträchtigungen von demokratischen Prinzipien ermöglicht, fehlt. Es braucht ein Verfahren, das klarstellt, dass eine objektive Einschätzung durch die EU stattfindet.

Artikel 7 im EU-Vertrag

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Artikel 7 ist die stärkste Waffe der EU bei groben Verstössen gegen die Grundwerte. Um ihn anwenden zu können, müssen Vierfünftel der Mitgliedsstaaten einverstanden sein. Nachdem das fragliche Land angehört wurde, müssen erneut Vierfünftel zustimmen, Stimm- oder andere Rechte des Landes wie den Bezug von Strukturhilfen einzuschränken.

Wer könnte denn so einen neuen Mechanismus anstossen?

Ein bereits gemachter Vorschlag ist, dass man versucht, eine Kommission der Weisen einzurichten. Eine Kommission erfahrener Persönlichkeiten, die natürlich multinational zusammengesetzt sein muss und unabhängig ist. Eine, die fundierte Berichte erstellt, die auch Reisen ins Land selbst unternimmt, mit allen Akteuren spricht und die Situation detailliert darstellt. Auf der Basis solcher Berichte könnte die Kommission dann politische Empfehlungen aussprechen, die innerhalb des Institutionssystems der EU auch Gewicht haben sollten.

Das Gespräch führte Ivana Pribakovic.

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