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International Weltstrafgericht: Prozess gegen Kenias Führer hat begonnen

Die Unruhen nach den Wahlen in Kenia Ende 2007 haben über 1000 Tote gefordert und mehrere Hunderttausend Menschen zu Flüchtlingen gemacht. Nun stehen die Drahtzieher der ethnischen Konflikte in Den Haag vor dem Richter.

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In Kenia ist man empört über die Anklage
aus SRF 4 News aktuell vom 10.09.2013.
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«Die Angreifer kommen meistens nachts. Sie schmieren sich Lehm ins Gesicht und attackieren mit Äxten, Macheten, Pfeil und Bogen.» Das schrieb der Afrika-Korrespondent der Süddeutschen Zeitung Arne Perras kurz vor Weihnachten 2007 über die gewalttätigen Vorkommnisse in Keringet, einer kleinen Ortschaft im Westen Kenias. Ein ähnliches Bild präsentierte sich am Mount Elgon, nahe der Grenze zu Uganda, in der westkenianischen Stadt Eldoret und in den Slums von Nairobi selbst.

Mord, Vergewaltigung und Deportation

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Kenias Vizepräsident vor Gericht in Den Haag
aus SRF 4 News aktuell vom 10.09.2013.
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Neun Monate später erschien ein Bericht der staatlichen kenianischen Menschenrechtskommission «Kenya National Commission on Human Rights» zu den Massakern rund um die kenianischen Präsidentschaftswahlen Ende 2007.

Darin werden rund 200 Politiker, Beamte, Medienschaffende, Geschäftsleute und sogar Kirchenvertreter namentlich genannt und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezichtigt.

Zwei von Ihnen stehen heute, fünf Jahre später vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag: anfangs September der Vizepräsident Kenias, William Ruto. Und dann am 12. November kein Geringerer als der heutige Präsident selbst: Uhuru Kenyatta.

Der Vorwurf: Die beiden hätten die Gewaltausbrüche der verschiedenen am Konflikt beteiligten Ethnien systematisch geschürt und orchestriert. Jeweils im pflichtschuldigen Dienst gegenüber einem der beiden Präsidentschafts-Kontrahenten Mwai Kibaki und Raila Odinga. Kenyatta und Ruto sollen sich nach Ansicht des IStGH Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung und Deportation schuldig gemacht haben.

Ruto hat die Vorwürfe am ersten Prozesstag zurückgewiesen und vollständige Zusammenarbeit mit dem Gericht zugesagt. Er will auf nicht schuldig plädieren.

Mehr als 40 rivalisierende Ethnien

Wer das Gerichtsverfahren und insbesondere die Umstände seiner Notwendigkeit verstehen will, muss bis in die Kolonialzeit der Briten zurückschauen. Rund 40 verschiedene Ethnien leben im zentralafrikanischen Land. Die grösste unter ihnen, die Stämme der Kikuyu, stellt 22 Prozent der kenianischen Bevölkerung. Ihnen entstammt der damalige Präsident Mwai Kibaki. Sein Rivale Raila Odinga gehört den Luo an. Sie sind mit rund 13 Prozent die drittgrösste Ethnie Kenias.

Mit 14 Prozent die zweitgrösste Gruppe, die Luhya, haben kaum politisches Gewicht, da sie selbst wieder stark gesplittet sind. Den vierten Rang in der Reihe der kenianischen Ethnien belegen die Kalenjin. Sie hatten nach der Unabhängigkeit von 1963 zwischen 1978 und 2002 den zweiten Präsidenten gestellt, Daniel arap Moi.

Reichtum ungerecht verteilt

Die aktuelle Führung Kenias, auf die sich nun der Gerichtshof in Den Haag konzentriert, kann sich diesbezüglich in guter Gesellschaft wähnen. Bereits bei den Wahlen 1992 und 1997 haben die damaligen politischen Gegner ethnische Rivalitäten angeheizt, um ihre Wahlchancen zu optimieren. Auch damals starben mehr als 1500 Menschen, Hundertausende ergriffen die Flucht vor marodierenden Banden.

Ein Anhänger der Opposition steht vor einem abgebrannten Haus im Kibera-Slum von Nairobi.
Legende: Ethnische Unruhen in den Slums von Nairobi im Dezember 2007. Über 1000 Tote und 350'000 Vertriebene. Keystone

So erwies sich auch 2007/08 der Brennstoff des nach wie vor anhaltenden Konfliktes nicht wirklich in ethnischen Differenzen. Wie so oft bei Konflikten auf dem Schwarzen Kontinent liegt das Übel in einer ungerechten Verteilung der Rohstoffe und Ressourcen.

Die britischen Kolonialherren liessen sich damals vorzugsweise im fruchtbaren Rift Valley nieder. Die ansässigen Massai und die grossen Stämme der Kalenjin wurden kurzerhand vertrieben und durch die bislang mittellosen Kikuyu-Bauern ersetzt. Und genau aus dieser Volksgruppe kam dann nach der Unabhängigkeit von 1963 auch Kenias erster Präsident – der Vater des jetzt angeklagten Uhuru Kenyatta, Jomo Kenyatta.

Er hat das einstige Land der Kalenjin nach der Unabhängigkeit für einen Apfel und ein Ei seiner eigenen Volksgruppe übereignet. Seine eigenen Taschen füllte er gleich mit. Und das stösst bis heute nicht nur den unterlegenen Kalenjin sauer auf. Auch die Volksgruppe der Luo – bis heute haben sie noch nie einen Präsidenten gestellt – betrachten die Kikuyu mit Argwohn, weil sie angeblich die Wirtschaft und die Politik des Landes dominieren.

Materialismus vermischt sich mit Clan-Kultur

Dieses Unrecht blieb bis heute ungesühnt. Selbst der zweite Präsident Daniel arap Moi – selbst ein Kalenjin – unterdrückte den Groll seiner Stammesbrüder, oder besser, nutzte ihn für seine eigenen Zwecke. Entsprechende Unruhen wurden im Keim erstickt.

Und auch nach 2002, als mit Mwai Kibaki wiederum ein Kikuyu an der Macht war, setzte man die Bevorzugung der einst ins Rift Valley eingewanderten Kikuyu fort. Dies verdeutlicht eine der Hauptschwierigkeiten des an sich fruchtbaren Landes: Kein Präsident Kenias hat bislang über den Tellerrand seiner eigenen Abstammung hinausgeschaut. Niemand ist je gegen die ungleiche Verteilung von Ressourcen und gegen die Vetternwirtschaft vorgegangen.

Vor dem Hintergrund dieser materiellen Ungerechtigkeiten sind ethnische Grenzen in Kenia nur Mittel zum Zweck. Dass die allfällige IStGH-Verurteilung Rutos und Kenyattas an den Wurzeln des Konflikts etwas zu rühren vermag, darf darum mit Fug und Recht angezweifelt werden.

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