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Für Reisen ins Ausland ist eine Einverständnis-Erklärung der Eltern sinnvoll.
Aus Espresso vom 15.07.2019. Bild: colourbox
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Auslandreisen mit Kindern Der Götti braucht eine Einverständnis-Erklärung

«Haben Sie eine Einverständnis-Erklärung oder eine Reise-Ermächtigung dabei?» Wer nicht mit dem eigenen Kind ins Ausland reist, muss bei der Grenzkontrolle mit dieser Frage rechnen, speziell auch am Flughafen. Gemeint ist eine Erklärung der Eltern, dass sie mit der Auslandreise ihres Kindes einverstanden und darüber informiert sind. Auch Väter und Mütter, die mit ihren Kindern allein ins Ausland reisen, sollten eine entsprechende Erklärung des anderen Elternteils dabeihaben.

Der Grund: Ein internationales Abkommen verpflichtet die Grenzbeamten, bei allein reisenden Minderjährigen besonders aufmerksam zu sein, wenn deren Begleitpersonen das Sorgerecht nicht nachweisen können. Das dient dem Schutz vor Kindsentführungen.

Keine Pflicht – aber dringend empfohlen

Verwandte, Gotten und Göttis sollten sich daher von den Eltern oder Sorgeberechtigten für Auslandreisen eine Einverständnis-Erklärung ausstellen lassen. Ratsam ist dies speziell auch für Väter oder Mütter, die nicht denselben Familiennamen haben wie ihre Kinder. Ebenso für geschiedene oder getrennt lebende Eltern.

Junge mit Mann am Flughafen
Legende: Es ist besser bei einer Reise nicht nur den Pass, sondern auch eine Einverständnis-Erklärung der Eltern bei sich haben. Colourbox/symbolbild

Empfohlen wird eine Einverständnis-Erklärung auch, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland reist. Dies gilt besonders dann, wenn das Kind nicht gleich heisst wie der Vater oder die Mutter. Mit einer solchen Erklärung lassen sich beim Grenzübertritt auch Probleme vermeiden, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind.

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«Eine Pflicht, eine solche Reise-Ermächtigung mitzuführen, besteht in der Schweiz nicht. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt dies aber, um allfällige Abklärungen und Verzögerungen der Reise zu vermeiden», sagt Kapo-Sprecherin Carmen Surber im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Die Kantonspolizei Zürich ist zuständig für die Grenzkontrolle am Flughafen Zürich.

In eine Reise-Ermächtigung gehören:

  • Personalien des Kindes (Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Nationalität)
  • Personalien der Begleitperson
  • Pass-/ID-Nummern der Reisenden
  • Personalien der Eltern/Sorgeberechtigten
  • Dauer der Reise (Datum der Abreise und der Rückkehr)
  • Reiseroute und Reiseziel
  • Zweck der Reise
  • Datum, Ort und Unterschrift der Eltern/Sorgeberechtigten

Eine vorgeschriebene Form oder ein Formular für eine solche Ermächtigung gibt es nicht. Es kann also auch ein Brief sein. Im Internet finden sich diverse Vorlagen dafür. In der Schweiz muss eine solche Reise-Ermächtigung nicht notariell beglaubigt sein. Sicherheitshalber sollte man bei der Vertretung des Reiselandes nachfragen, ob dies dort vorgeschrieben ist. Es ist möglich, dass man bei der Einreise nach einem solchen Dokument gefragt wird.

Auch wenn man vielleicht noch nie nach einer solchen Einverständnis-Erklärung gefragt worden ist, empfiehlt es sich, eine dabeizuhaben. Denn, sagt Polizeisprecherin Carmen Surber: «Im schlimmsten Fall kann es sein, dass man ohne eine solche Erklärung den Flug verpasst.»

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