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Krank und deswegen Reiseunfähig? So bekommt man Geld zurück
Aus Espresso vom 13.05.2022. Bild: Imago Images
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Erstattung von Tickets Im ÖV braucht es ein Arztzeugnis zur Reiseunfähigkeit

Wer nicht reisen kann und das Geld zurückhaben will, braucht eine ärztliche Bescheinigung, dass Reisen unmöglich ist.

Ein Ehepaar kann wegen Fieber die Reise am Ostermontag nicht antreten. Das bedeutet: Die Sparbillette der SBB von Gossau SG nach Zug und zurück verfallen. Doch es gibt einen Weg, um wenigstens einen Teil des Billettpreises zurückzuerhalten: mit einem ärztlichen Zeugnis. Das Ehepaar bittet seinen Arzt also um ein Arztzeugnis. Doch offenbar ist es nicht das Richtige.

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Vom SBB-Kundendienst heisst es, man benötige ein Reiseunfähigkeitszeugnis, weil nicht jede Krankheit automatisch bedeute, dass jemand nicht reisen könne. «Es steht tatsächlich ‹ärztliches Zeugnis› und ‹Arbeitsunfähigkeit 100 Prozent›», präzisiert die Ehefrau den Wortlaut des Attests. Aber für sie sei klar, dass jemand mit einer Krankheit weder arbeiten noch reisen könne. Das sei doch etwas sehr spitzfindig gehandhabt von der SBB.

Arbeitsunfähigkeit ist nicht automatisch gleich Reiseunfähigkeit

Die Unterscheidung sei richtig und wichtig, heisst es vom Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH. Zudem sei die Unterscheidung bei der Ärzteschaft bekannt, «da die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch eine Reiseunfähigkeit beinhaltet. Reiseanbieter verlangen in der Regel explizit die ärztliche Bestätigung der Reiseunfähigkeit.»

Patienten und Patientinnen sollten ihren Arzt beziehungsweise ihre Ärztin deshalb explizit darüber informieren, dass sie das Attest der Krankschreibung für die Rückerstattung von Abonnementen oder Billetten brauchen.
Autor: Medienstelle FMH

Es könne eben sein, dass zum Beispiel ein Patient wegen einer Depression zwar arbeitsunfähig sei, dass es aber für den Heilungsprozess umso wichtiger sei, dass diese Person soziale Kontakte pflege und reise. Ein anderes Beispiel: Ein Patient kann wegen eines Gichtanfalls in der Hand zwar nicht arbeiten, trotzdem ist seine Reisefähigkeit dadurch nicht eingeschränkt.

Die Medienstelle der FMH rät: «Patienten und Patientinnen sollten ihren Arzt beziehungsweise ihre Ärztin deshalb explizit darüber informieren, dass sie das Attest der Krankschreibung für die Rückerstattung von Abonnementen oder Billetten brauchen.»

Espresso, 13.05.22, 08:13 Uhr

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