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Kollegahs und Farid Bangs Raps «Vulgär, aber nicht strafbar»

  • Die umstrittenen Textzeilen der Gangster-Rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ergeben.
  • Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender Gewalt- und Sexfantasien, heisst es in der Begründung.
  • Weil sie aber damit dem Genre «Gangsta-Rap» gerecht würden, sei dies nicht strafbar. Denn auch für diese Musikrichtung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit.

Nach dem Eingang mehrerer Strafanzeigen im Frühling waren die Liedtexte der beiden Düsseldorfer Rapper auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft worden.

Kurz davor, am 12. April, waren Farid Bang und Kollegah – ungeachtet verschiedener Antisemitismus-Vorwürfe – mit dem Musikpreis Echo ausgezeichnet worden.

Etliche Musiker hatten ihre eigenen Preise aus Protest zurückgegeben. Der Echo war daraufhin abgeschafft worden.

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