Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Panorama Oscar Pistorius sitzt nicht mehr hinter Gittern

Der wegen Totschlags verurteilte ehemalige südafrikanische Sprint-Star durfte nach nur einem Jahr Haft das Gefängnis bereits wieder verlassen. Den Rest seiner Strafe darf er unter Auflagen im Hausarrest absitzen.

Der südafrikanische Prothesensprinter Oscar Pistorius ist einen Tag früher als geplant aus der Haft entlassen worden. Der 28-Jährige verliess am späten Montagabend das Gefängnis in Pretoria und wurde in den Hausarrest überstellt. Das teilten die südafrikanischen Behörden mit.

Pistorius' Entlassung war eigentlich für Dienstag geplant, mit der vorgezogenen Massnahme sollte offenbar dem erwarteten Medienandrang entgegengewirkt werden. Pistorius soll sich laut einem Behördensprecher im Haus eines Onkels aufhalten. Im Verlauf des Tages will die Familie eine Erklärung veröffentlichen.

Frühzeitige Entlassungen wegen überfüllter Gefängnisse

Pistorius hatte am Valentinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp mit vier Schüssen durch eine geschlossene WC-Tür getötet. Dafür war er in einem weltweit aufsehenerregenden Prozess am 21. Oktober 2014 wegen Totschlags zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Nach südafrikanischem Recht darf frühzeitig aus der Haft entlassen werden, wer mindestens ein Sechstel seiner Strafe verbüsst hat. Dies ist bei Pistorius der Fall. Der Grund für diese Praxis sind hoffnungslos überfüllte Gefängnisse in einem Land, in dem statistisch jeden Tag 49 Morde passieren.

Psychotherapie und strenge Auflagen

Nach seiner Haftentlassung muss Pistorius in Psychotherapie bleiben und sich strengen Auflagen unterwerfen. Wie genau diese aussehen, gab auch die zuständige Kommission nicht bekannt. Sie erklärte lediglich, dass er ständig in psychotherapeutischer Behandlung sein müsse und keinen Zugriff auf Waffen haben dürfe.

Noch in diesem Jahr muss Pistorius zudem wieder vor Gericht erscheinen. Genauso wie Steenkamps Eltern glaubt die Staatsanwaltschaft nicht an die Version, Pistorius habe seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und in Panik auf sie geschossen. Sie legte deshalb Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein und will eine Verurteilung wegen Mordes und damit eine höhere Haftstrafe erreichen. Der Berufungsprozess soll am 3. November beginnen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel