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Aargau Solothurn Aargau: «Ja, aber» zur Abschaffung der Schulpflege

Die Aargauer Regierung will die Schulpflegen abschaffen und ihre Aufgaben Schulleitung und Gemeinden übergeben. Der Vorschlag kommt bei den Aargauer Parteien grundsätzlich gut an, aber mit dem wie und wann sind viele nicht einverstanden.

Die Schulpflege entscheidet, welche Lehrer eingestellt werden oder was mit Schülern passiert, die gegen die Schulregeln verstossen haben. Das ist im Kanton Aargau seit 200 Jahren so. Das ändern nun, wenn es nach der Meinung der Aargauer Regierung geht. Sie möchte die Schulpflege abschaffen und ihre Aufgaben den Schulleitungen und Gemeinden übergeben. Das verursacht zusätzliche Kosten von fast fünf Millionen Franken pro Jahr.

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Gemeinderäte und Schulleitungen sollen im Aargau die Aufgaben der Schulpflege übernehmen (17.09.2013)
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Bei den Aargauer Parteien kommt dieser Umstrukturierungsvorschlag grundsätzlich gut an. Die Grünen beispielsweise sehen in der Abschaffung der Schulpflege mehr Vorteile als Nachteile. Sie sind aber mit dem Zeitpunkt nicht einverstanden. Gerade jetzt hätten die Schulen - mit dem Lehrplan 21 und dem Wechsel von fünf auf sechs Jahre Primarschule - schon genug Umstellungen.

«Ja, aber», bei den Bürgerlichen

Auch FDP, CVP und SVP können auf die Schulpflege verzichten. Die FDP möchte aber verhindern, dass durch den Wechsel die Pensen der Schulleitung steigen. Die CVP sieht das genau anders, sie möchte die Pensen der Schulleitung erhöhen, denn diese müsse ja neu viele Aufgaben der Schulpflege übernehmen.

Blick in ein Schulzimmer.
Legende: Die Aargauer Regierung will die Schulpflege bis 2016 abschaffen (Symbolbild). Keystone

Auch die SP sieht bei den Führungsstrukturen der Volksschule Verbesserungsbedarf. Sie ist aber mit dem Vorschlag der Regierung nicht einverstanden. Um fundiert diskutieren zu können, fehlten Fakten, heisst es bei der SP. EVP und GLP hingegen wollen an der Schulpflege festhalten. Die GLP will gar, dass jede Gemeinde selbst entscheiden kann, ob sie eine Schulpflege will oder nicht.

Die Aargauer Regierung will, dass die neue Regelung 2016 in Kraft tritt. Die Gemeinden sollen eine Frist bis Ende 2017 erhalten, um die nötigen Umstrukturierung vorzunehmen. Das letzte Wort hat nun der Grosse Rat.

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