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Aargau Solothurn Aargauer Bauer wegen Wildschwein-Tötung verurteilt

Der 55-jährige Bauer hat gestanden im Oktober im Aargauer Dorf Böttstein vier Wildschweine mit einem Geländefahrzeug überfahren zu haben. Das Bezirksgericht Zurzach verurteilte ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt und einer Busse – mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Die Geschichte sorgte in vielen Medien für Schlagzeilen. Von «Massaker» war zu lesen, von «Tierquälerei», etc. Am 8. Oktober 2015 wurden auf einem Feld im aargauischen Böttstein drei tote Jungtiere gefunden, eine Bache musste durch einen Jagdaufseher von ihrem Leiden erlöst werden.

Inzwischen hat ein 55-jähriger Bauer zugegeben, dass er die Tiere mit seinem Auto überfahren hat.

Demonstranten vor dem Gericht

Zum Auftakt des Prozesstages vor dem Bezirksgericht Zurzach demonstrierten am Mittwoch Tierschützer und forderten für den angeklagten Bauern die Höchststrafe. Diese liegt beim Strafbestand der Tierquälerei bei einer Gefängnisstrafe von drei Jahren.

Am Vormittag wurden neben dem Angeklagten zwei Zeugen befragt. Ein befreundeter Bauer gab zu Protokoll, dass er früh über die Tat informiert worden sei. Anfänglich hatte er den 55-jährigen Bauern jedoch gedeckt. Dies brachte ihm bereits eine Verurteilung wegen Falschaussage ein. Er wurde zu sechs Monaten Gefängnis bedingt und einer Busse von 300 Franken verurteilt.

Die Partnerin des geständigen Bauern betonte als Zeugin vor Gericht, dass sie nichts von der Tat gewusst habe. Sie stellte ihren Partner als tierliebenden Menschen dar.

Angeklagter zeigt beim Thema Wildschweine Emotionen

Der Angeklagte selbst bedauerte seine folgenreiche Tat vor Gericht. Er betonte, dass er die Wildschweine lediglich vertreiben und nicht totfahren wollte. Diese seien daraufhin in alle Richtungen gerannt und so vor sein Fahrzeug geraten. Der 55-Jährige sprach von einem Fehler. Nicht zuletzt deshalb, weil er sein ganzes Umfeld damit beeinträchtigte. Neben dem verurteilten Bekannten muss sich auch sein Neffe vor der Jugendanwaltschaft verantworten. Der Junge war bei der Tat dabei und hatte seinen Onkel anschliessend bei einer Befragung gedeckt.

Teure Wildschweinschäden

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Im Jahr 2014 wurden im Aargau insgesamt 834 Wildschweine von den Jägern geschossen. Die Schadenssumme beträgt rund eine Viertelmillion Franken. (Quelle: Aargauer Jagdstatistik 2014).

Vor Gericht wurde aber auch die Wut des Angeklagen auf Wildschweine deutlich spürbar. Diese hatten bereits früher auf seinen Feldern Schäden angerichtet. Die Schäden kommen die Bauern oft teuer zu stehen. Gemäss der Staatsanwaltschaft hatte er bereits bei seinem Geständnis angegeben, dass ihn der Anblick der rund zwanzig Wildsauen auf seinem Feld am 8. Oktober so wütend gemacht habe, dass er ein «Blackout» gehabt habe.

Staatsanwaltschaft fordert 15 Monate bedingt

Die Staatsanwaltschaft hat den Bauern wegen mehrfacher Tierquälerei und Verletzung des Jagdgesetzes sowie des Strassenverkehrsgesetzes angeklagt. Sie fordert eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten und eine Busse von 4000 Franken. Dagegen forderte der Verteidiger des 55-Jährigen lediglich eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen bedingt wegen Tierquälerei und einen Freispruch in Bezug auf die Verletzung der übrigen Gesetze.

Bereits bei der Anklageerhebung betonte die Staatsanwaltschaft, dass sich die meisten Tiere wohl retten konnten, einige jedoch ebenfalls durch das Fahrzeug des Bauern verletzt worden sein könnten. Erwiesen ist, dass der Bauer drei Frischlinge so schwer verletzte, dass sie auf der Stelle starben. Nach Angaben der Aargauer Staatsanwaltschaft erlitt das Muttertier ein gebrochenes Rückgrat und blieb die ganze Nacht verletzt auf dem Feld liegen. Die Bache konnte erst am folgenden Morgen eben durch einen gezielten Schuss von ihren Verletzungen erlöst werden.

Gericht spricht von vorsätzlicher Tat

Das Bezirksgericht verhängte am Mittwochnachmittag zudem eine Busse von 4000 Franken. Der Mann habe vorsätzlich gehandelt, befanden die Richter in Zurzach einstimmig.

Das Gericht sprach den Bauern auch schuldig der mehrfachen Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Die Freiheitsstrafe wurde bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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