Auslöser der Ermittlungen war eine Strafanzeige des Vaters der getöteten Lucie. Er hatte den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod seiner Tochter mitverantwortlich gewesen seien.
Daraufhin wurde gegen 3 Personen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Untersucht wurde, ob diese den Mörder von Lucie falsch eingeschätzt hatten. Der Mann war zuvor schon wegen eines Gewaltdelikts verurteilt worden.
Kein Verschulden
Der eigens für diese Untersuchung eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt aus dem Kanton Bern kam zum Entschluss, dass die 3 Beschuldigten den Tod Lucies weder verhindern noch vorhersehen konnten.
Die 16-jährige Lucie war am Abend des 4. März 2009 in Reiden bei Baden getötet worden. Ein damals 25-jähriger vorbestrafter Schweizer hatte die Freiburgerin unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und getötet.
Vater zieht Fall weiter
Lucies Vater will den Entscheid des ausserordentlichen Staatsanwalts nicht akzeptieren und reicht Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau ein. Das bestätigte er auf Anfrage des Regionaljournals.