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Aargauer Justiz Vergewaltiger muss weitere fünf Jahre im Gefängnis bleiben

Der Fall: Im Jahr 2007 überfällt ein damals 42-jähriger Schweizer in einem Wald bei Baden eine Joggerin und vergewaltigt sie. Bei seiner Festnahme gesteht er ausserdem eine weitere versuchte Vergewaltigung einer Joggerin im Jahr davor. Der Mann wird darauf zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der aktuelle Gerichtstermin: Mittlerweile sind 10 Jahre vergangen und der Mann hat seine Strafe abgesessen. Das Aargauer Amt für Justizvollzug beantragt jedoch eine Verlängerung der stationären Massnahme um fünf Jahre. Weil sich der verurteilte Vergewaltiger dagegen wehrt, kam es zur gerichtlichen Anhörung vor dem Bezirksgericht Baden. Normalerweise werden solche Fälle nicht öffentlich verhandelt.

Schriftzug Psychotherapie
Legende: Der verurteilte Vergewaltiger muss weitere fünf Jahre eine Therapie in einem Gefängnis besuchen. Keystone

Die Argumente der Staatsanwaltschaft: Der Verurteilte absolviert seit Jahren Therapien. Er habe dabei aber nur kleine Fortschritte erzielt, zitierte der Staatsanwalt aus verschiedenen Gutachten von Psychiatern und Therapeuten. Ausserdem bestehe gemäss diesen Gutachten ein hohes Rückfallrisiko. Deshalb sei eine Verlängerung der stationären Massnahme um fünf Jahre gerechtfertigt.

Die Argumente der Verteidigung: Auch der Verteidiger stützte sich bei seiner Argumentation auf die Gutachten. Im neusten sei keine Rede davon, dass der Verurteilte eine psychische Störung habe. Wenn diese aber fehle, fehle auch die Grundvoraussetzung für eine Verlängerung der stationären Massnahme. Der Mann sei ausserdem im Gefängnis nie negativ aufgefallen und habe seine Strafe abgesessen. Deshalb sei er freizulassen.

Schild Bezirksgericht Baden
Legende: Das Bezirksgericht Baden verlängerte eine stationäre Massnahme für einen Vergewaltiger um weitere fünf Jahre. Stefan Ulrich / SRF

Das Urteil: Die fünf Bezirksrichter hatten eine Entscheidung zu treffen, bei der es primär darum ging die verschiedenen Gutachten zu interpretieren. Gutachten, die sich zumindest teilweise widersprechen. Das Urteil war trotzdem einstimmig: Der Mann muss weitere fünf Jahre ins Gefängnis und sich dort einer Therapie unterziehen.

Die Begründung: Zwar werde im letzten Gutachten nicht explizit eine psychische Störung diagnostiziert. Wer aber das Gutachten lese, käme zum Schluss, dass der Mann trotzdem krank sei und eine Therapie benötige, so die Urteilsbegründung. Vor dem Verurteilten liege noch ein weiter Weg, so der vorsitzende Richter.

Die Zukunft: Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, das Urteil genau zu studieren und einen Weiterzug ans Obergericht zu prüfen.

Audio
Seltener Einblick in einen Gerichtsprozess
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 22.03.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 51 Sekunden.

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