Es geht um 440'000 Franken. So viel hat der fürsorgerische Freiheitsentzug für den Prostituierten-Mörder aus Rupperswil bis anhin gekostet. Bei der Tat 2008 war er 17 Jahre alt, also minderjährig, und deshalb sah das Jugendstrafrecht eine Maximalstrafe von vier Jahren Gefängnis vor.
Rupperswil will Gefängnisrechung nicht zahlen
Eine Gefahr sei der Mann für die Öffentlichkeit, fanden die Behörden, und verfügten einen fürsorgerischen Freiheitsentzug. Seither sitzt er im Gefängnis Lenzburg. Die Rechnung von 440'000 Franken liegt beim Mörder selber. Er kann sie aber nicht bezahlen. Er ist ein Sozialfall.
Wenn ein Sozialfall seine Rechnung nicht bezahlen kann, dann muss die Gemeinde einspringen. Rupperswil lehnte ein entsprechendes Gesuch des Beistands des jungen Mannes aber ab. Die Gemeinde findet, dass der Kanton bezahlen soll, schliesslich habe er den fürsorgerischen Freiheitsentzug angeordnet.
Nun ist das Verwaltungsgericht an der Reihe
Eigentlich hätte das Aargauer Departement Gesundheit und Soziales (DGS) entscheiden sollen in diesem Rechtsstreit. Es ist die erste Instanz. Das DGS gibt den Fall aber an die nächste Instanz weiter, an das Verwaltungsgericht. Dies bestätigen das Departement selber und der Anwalt der Gemeinde Rupperswil gegenüber Radio SRF.
Das DGS ist nämlich der Ansicht, dass der Fall so oder so weiter gezogen wird an die nächste Instanz. Deshalb könne man die erste Instanz gleich auslassen, den Prozess beschleunigen, Kosten einsparen.
Diesem Vorschlag stimmte der Beistand des Mörders zu. Deshalb entscheidet nun als nächstes das Verwaltungsgericht.