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Grossunterkünfte für Asylbewerber
Aus Schweiz aktuell vom 21.02.2014.
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Aargau Solothurn Aargauer Regierung setzt auf Grossunterkünfte für Asylbewerber

Die Aargauer Regierung will Asylbewerber in kantonalen Grossunterkünften unterbringen. Sie glaubt, dass sich mit diesem Vorgehen die politischen Fronten beruhigen. Finanziert werden die Grossunterkünfte vom Bund.

Die Aargauer Regierung will weg von den vielen kleinen dezentralen Unterkünften für Asylbewerber und an deren Stelle Grossunterkünfte mit zwischen 100 und 150 Plätzen einrichten. Mit diesem Vorgehen erhofft sich die Regierung auch eine Beruhigung an den politischen Fronten.

Grossunterkünfte hätten gegenüber kleinen Unterbringungsstellen grosse Vorteile im Bezug auf Sicherheit, Betreuung und Wirtschaftlichkeit, sagte die für das Asylwesen zuständige Aargauer Regierungsrätin Susanne Hochuli am Freitag vor den Medien in Aarau.

Gesetz muss geändert werden

Finden sich geeignete Mietliegenschaften, will der Kanton Aargau die Mietkosten aus der Globalpauschale des Bundes von rund neun Franken pro Tag und Person berappen. Beim Kauf oder beim Bau von Grossunterkünften soll entweder der Kanton oder der Bund für die Finanzierung aufkommen. Die Aargauer Regierung rechnet mit Baukosten von 4,2 Millionen Franken pro Grossunterkunft. Dies ergibt bei elf möglichen Grossunterkünften insgesamt 46 Millionen Franken.

Die von der Regierung am Freitag vorgestellten Massnahmen zur Sicherstellung einer genügenden Anzahl von Asylbewerberplätzen sollen mit einer Änderung des kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes umgesetzt werden.

Gemeinden werden mehr in die Pflicht genommen

Medienkonferenz mit Kantonsbehörden des Aargau
Legende: Wie der Kanton Aargau künftig Asylbewerber unterbringen will, wurde am Freitag an einer Medienkonferenz bekannt gegeben. SRF

Bei der Aufgabenteilung mit dem Kanton kommen auf die Gemeinden neue Aufgaben zu. So werden die Asylbewerber im Kanton Aargau neu in Kategorien eingeteilt. Asylbewerber, die in einer Phase der Integration sind, werden von den Gemeinden betreut, solche die im laufenden Verfahren oder vor der Ausreise stehen, vom Kanton.

Gemeinden können sich zudem künftig nicht mehr mit einer Ersatzabgabe aus der Unterbringungspflicht freikaufen. Der Kanton will neu eine grundsätzliche Aufnahmepflicht durchsetzen. Gemeinden, die sich weigern, sollen finanziell sanktioniert werden. Diese Beträge sind um einiges höher als die bisherige Ersatzabgabe.

Die erste Grossunterkunft kommt frühestens 2018

Im Kanton Aargau sind derzeit 60 kantonale Unterkünfte mit total 1452 Plätzen in Betrieb. Die Auslastung beträgt 106 Prozent. Im vergangenen Jahr erfüllten 109 der 213 Gemeinden die Aufnahmepflicht nicht. Dadurch entgingen dem Kanton fast 400 Plätze.

Bis der Kanton Aargau die ersten Grossunterkünfte für Asylbewerber in Betrieb nehmen kann, vergehen allerdings noch mindestens vier Jahre. Bis in einem Jahr soll die Beratung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in den Kommissionen und im Kantonsparlament abgeschlossen sein. Eine allfällige Referendumsabstimmung würde im letzten Quartal 2015 stattfinden, so dass das Gesetz auf Anfang 2016 in Kraft treten könnte.

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