Eine Kantonspolizei und 16 Regionalpolizei-Corps gibt es aktuell im Aargau. Die Zusammenarbeit funktioniert gut, zeigte ein Bericht im Jahre 2012. Es braucht aber weitere Verbesserungen.
Wenn die Polizei (zu) spät kommt
Die Regierung hat am Freitag bekannt gegeben, was ändern soll. Beispielsweise soll die Auswahl der Polizisten vereinheitlicht werden. Regionalpolizisten sollen die genau gleichen Eignungstests machen wie Kantonspolizisten. Zudem soll die Regionalpolizei (Repol) besseren Zugriff erhalten auf die Datenbanken der Kapo.
Eine einheitlichere EDV soll auch der Kantonspolizei zu Gute kommen. Heute sieht die Kapo beispielsweise nicht, wo Patrouillen der Regionalpolizei-Corps unterwegs sind. «Dadurch ist nicht in allen Fällen gewährleistet, dass bei einer Alarmierung die örtlich nächste Patrouille aufgeboten werden kann», gibt die Regierung zu.
Zusätzliche Aufgaben, geringer Aufwand
Ausserdem will die Regierung den Regionalpolizisten mehr Aufgaben übertragen. So sollen sie neu zuständig sein, wenn jemand das Aufgebot für den Zivilschutz nicht befolgt, oder wenn jemand dem Zivilstandsamt nicht meldet, dass er ein Kind bekommen hat.
Audio «Mehr Aufgaben für Aargauer Repol (12.06.15)» abspielen. Audio «Mehr Aufgaben für Aargauer Repol (12.06.15)» in externem Player öffnen. Der Mehraufwand für die Aargauer Regionalpolizeien sei gering, schreibt die Regierung. Sie rechnet mit zusätzlichen 270 Arbeitsstunden pro Jahr für alle 16 Regionalpolizei-Corps zusammen. Die Verantwortlichen der Regionalpolizei-Corps seien damit einverstanden.
Regeln, was schon gemacht wird
Die zusätzlichen Aufgaben für die Regionalpolizei-Corps sollen im Polizeidekret geregelt werden. Dieses soll auch die Zuständigkeiten für viele weitere Fälle regeln, welche die Regionalpolizei schon heute übernimmt, ohne dass dafür die rechtliche Grundlage besteht.
Beispielsweise schreitet die Regionalpolizei heute schon ein, wenn jemand im Freien Abfälle verbrennt. Das Dekret soll nun schwarz auf weiss festschreiben, dass die Repol wirklich zuständig ist. Die Vorschläge der Regierung werden als nächstes vom Grossen Rat behandelt.