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Kampf den Gesundheitskosten Aargauer Rezepte mit Nebenwirkungen

Vollständige Privatisierung der Kantonsspitäler und der psychiatrischen Dienste sowie ein Verzicht auf den 24-Stunden-Notfalldienst in den Regionalspitälern. Zwei Vorschläge gaben im Aargauer Grossen Rat am Dienstag zu Reden – und sie dürften noch viele Diskussionen auslösen.

Die Kosten im Gesundheitswesen sind eine Einbahnstrasse: Es geht nur nach oben. Dies trifft auch die Kantone, sie tragen den Grossteil der Behandlungskosten in den Spitälern. Im Aargau kommen diverse Forderungen und Vorschläge aus der Politik, um die strapazierten Kantonsfinanzen von Gesundheitskosten zu entlasten.

In der ersten Sitzung des Kantonsparlamentes nach den Sommerferien gaben am Dienstag zwei Vorschläge besonders zu Reden:

  • Vollständige Privatisierung der Kantonsspitäler: Die FDP fordert, dass der Kanton – heute alleiniger Besitzer der Spitäler – alle seine Anteile verkaufen darf. Die Kantonsspitäler Aarau, Baden und die Psychiatrischen Dienste Aargau könnten somit komplett privatisiert werden.
  • Kein 24-Stunden-Notfalldienst mehr: Regionalspitäler sollen nicht mehr verpflichtet sein rund um die Uhr einen Notfalldienst anzubieten.

Verschiedene Hüte machen es kompliziert

Der Kanton Aargau hat im Spitalwesen eine knifflige Doppelrolle: Einerseits ist er Regulator der Spitalversorgung, sorgt für Qualität und definiert die Spitalliste. Andererseits ist der Kanton auch Alleineigentümer beider Kantonsspitäler in Aarau und Baden und der Psychiatrischen Klinik Königsfelden.

Diese Mehrfachrolle will der Grosse Rat entflechten. Er beauftragte die Regierung am Dienstag eine vollständige Privatisierung zu prüfen, also eine Veräusserung sämtlicher Anteile der drei Spital-Aktiengesellschaften.

Privatisierung: Segen oder Fluch?

Es gehe darum eine Auslegeordnung zu machen, meinten in der Debatte Sprecher von FDP, CVP und SVP. Eine Privatisierung an sich sei nichts Schlechtes, hielt die FDP fest. Die Freisinnigen wollten die Privatisierung nicht nur prüfen lassen, sondern die Regierung sogleich dazu verpflichten.

Die Regierung mahnte jedoch zur Vorsicht: Gerne könne man eine komplette Privatisierung der Kantonsspitäler prüfen, sobald die Totalrevision des Spitalgesetzes ansteht. Das wäre 2018 der Fall. Die Regierung hatte im Rahmen ihrer Sparbemühungen bereits angekündigt, dass sie dies tun wolle. Der Rat folgte diesem Vorschlag mit 103 zu 31 Stimmen und wartet ab, was die Prüfung ergibt.

So entstehe eine Zwei-Klassen-Medizin, warnten im Rat die Sozialdemokraten. Die SP wehrte sich gegen den Vorschlag die Privatisierung zu prüfen. Es gehe um einen Ausverkauf der öffentlichen Spitäler, die heute keinen Unterschied zwischen Arm und Reich machten. Spitäler dürften nicht profitorientiert sein, sie müssten einzig wirtschaftlich betrieben werden.

Bald kein flächendeckender Notfalldienst mehr?

Ein zweiter Vorschlag für eine Änderung in der Spitallandschaft gab am Dienstag im Aargauer Kantonsparlament zu Reden: Gegen den Willen der Regierung überwies der Rat eine Forderung der FDP, dass Regionalspitäler nicht mehr einen 24-Stunden-Notfalldienst anbieten müssen.

Im Rahmen der Spitalliste 2019 sei die Anforderung eines durchgehenden Notfalldienstes vom Rest der Spitalanforderungen zu entkoppeln, lautet die Forderung. Obwohl der Regierungsrat erläuterte, man könne die Folgen einer solchen Veränderung noch kaum abschätzen, kam die Massnahme mit 83 zu 33 Stimmen durch.

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