Zwischen den Extrempositionen gibt es im Bezug auf das neue Aargauer Sparpaket eine Übereinstimmung:
Es ist eine Zwängerei und eine klare Missachtung des Volkswillens.
Undemokratische Missachtung der Abstimmung.
Der Hintergrund: Die Regierung unterbreitet fünf Sparvorschläge, die in genau der gleichen Form schon in der Leistungsanalyse, dem letzten Sparpaket, enthalten waren. Dieses wurde aber vom Aargauer Stimmvolk im letzten März an der Urne deutlich abgelehnt. Dass Finanzminister Brogli exakt gleiche Sparmassnahmen noch einmal bringt, sorgt bei Parteien und Verbänden für Unverständnis.
Wie stark leidet die Bildung?
Hier soll gespart werden
Der grosse Streitpunkt dürfte auch bei den aktuellen Vorschlägen das Thema Bildung sein. Es ist das Thema, welches schon die Abstimmung zur Leistungsanalyse entschieden hatte. Regierungsrat Brogli sagt selber, dass man die Massnahmen in der Bildung spüren werde: «Es gibt einen Leistungsverzicht, dieser ist aber verkraftbar.»
Das sehen Vertreter des Bildungsbereiches ganz anders. Eine breite Allianz aus dem Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv), dem Verband der Schulleiter (VSLAG) und jenem der Schulpfleger (VASP) verurteilt das Sparen bei der Bildung scharf. Manfred Dubach, Geschäftsführer des alv, warnt vor den Risiken:
Der Kanton wird Mühe haben, genügend qualifizierte Lehrpersonen zu finden, das schlägt direkt auf die Schulqualität durch.
Auch Parteien von links bis in die Mitte hinein beurteilen das Sparen bei der Bildung kritisch und warnen vor teuren Spätfolgen: Wenn beispielsweise die Deutschkurse für fremdsprachige Kinder gestrichen würden, dann fänden diese Kinder als Jugendliche keine Lehrstelle, was immense Sozialkosten nach sich ziehen könnte.
Einnahmenseite wenig betroffen
Die Regierung setzt den Fokus bei den aktuellen Sparbemühungen klar auf die Ausgabenseite. Bei den Einnahmen gibt es zwar auch Massnahmen, aber nur wenige.
So soll der Kantonssteuerfuss ab 2018 um einen Prozentpunkt erhöht werden. Dies allerdings nur für natürliche Personen, juristische Personen, also Unternehmen, werden verschont. Mehr noch, die bereits beschlossenen Steuersenkungen für Firmen werden weiter umgesetzt.
Pendlerabzug begrenzen?
Als weitere Massnahme auf der Einnahmenseite möchte die Regierung den Pendlerabzug in der Steuererklärung auf maximal 6000 Franken begrenzen. Sowohl dies, als auch die Steuererhöhung, werden aber von Wirtschaft und Gewerbe abgelehnt und bekämpft.
Alles in allem dürften es viele Massnahmen, sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite, schwer haben. Die Diskussionen sind eröffnet.