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Aargau Solothurn Aargauer Spitäler: Wieder offenere Türen für Pfarrer

Seit vier Jahren werden die Aargauer Landeskirchen nicht mehr automatisch darüber informiert, wenn Glaubensgenossinnen und Glaubensgenossen in Spitalpflege kommen. Die Anzahl von Seelsorge-Besuchen in den Spitälern ist deshalb drastisch gesunken. Nun kommt die Regierung den Kirchen entgegen.

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Heute im «Regionaljournal» um 17:30 Uhr auf Radio SRF 1.

Den drei Aargauer Landeskirchen soll der Zugang zur Spitalseelsorge wieder erleichtert werden. Die Pfarrer sollen wie früher automatisch den Namen eines Patienten erfahren, wenn dieser im Spital liegt. Patienten sollen die Weitergabe der Daten jedoch ablehnen können.

Die Vorgeschichte in Kürze:

  • 2010 tritt ein neues Gesundheitsgesetz in Kraft
  • Aus Datenschutzgründen werden die Kirchen nicht mehr automatisch informiert, wenn jemand aus ihrer Glaubensgemeinschaft im Spital liegt
  • Die Kirchen protestieren dagegen, weil sie kaum mehr Besuche machen können
  • Nun ändert die Regierung den entsprechenden Passus im Gesetz wieder

Der Regierungsrat hat am Freitag eine entsprechende Revision des Gesundheitsgesetzes dem Grossen Rat zugestellt. Er setzt damit eine Forderung des Parlamentes und der drei Landeskirchen um.

Die Politik sah die Folgen nicht

Die Pfarrämter erhalten gemäss dem seit 2010 geltenden Gesundheitsgesetz die Namen von Patienten nur noch mitgeteilt, wenn diese das ausdrücklich wünschen. Das Gesetz brachte einen Wechsel vom Widerspruchsprinzip zum Zustimmungsprinzip.

Diese neue Praxis führte dazu, dass die Pfarrämter in vielen Spitälern kaum noch Seelsorgebesuche machen können. Die Landeskirchen kritisierten das heftig. Im Parlament war die Regelung anfänglich unbestritten gewesen. Den Politikern waren die Folgen der Regelung offensichtlich nicht bewusst.

Kampf dem Fachkräfte-Mangel

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Mit der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes will der Regierungsrat auch für Spitäler eine Ausbildungsverpflichtung einführen. Bisher gilt diese Pflicht nur für Alters- und Pflegeheime und Spitex-Organisationen. Damit will man dem Mangel an Pflegepersonal entgegen wirken. Die Revision des Gesetzes soll auf Anfang 2016 in Kraft treten.

Keine medizinischen Daten

Die Pfarrämter der anerkannten Landeskirchen sollen nun Namen und Adressen der ihrer Religionsgemeinschaft angehörenden Patientinnen und Patienten automatisch erhalten, sofern sich diese nicht gegen die Datenweitergabe ausgesprochen haben.

Damit solle für die Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen werden und die seelsorgerische Betreuung der Patienten gefördert werden, schreibt der Regierungsrat.

Medizinische Daten sollen im Grundsatz jedoch nicht weitergegeben werden - ausser der Patient wünscht dies ausdrücklich. Die Kosten für die Seelsorgenden der Gemeindepfarrämter und der Spitalpfarrdienste gehen gemäss Regierungsrat weiterhin zulasten der Landeskirchen.

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