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Aargau Solothurn Aargauer Vergewaltiger will Therapie statt Verwahrung

Der 35-jährige Mann, der letzten Herbst vom Aargauer Obergericht für die Entführung und den Missbrauch eines 15-jährigen Mädchens zu zehn Jahren Gefängnis und einer Verwahrung verurteilt wurde, geht vor Bundesgericht. Er verlangt an Stelle der Verwahrung eine Therapie.

Es gebe keine Anzeichen dafür, dass sein Mandant nicht therapierbar sei, sagte Urs Lienhard, der Anwalt des Vergewaltigers, am Montag gegenüber «Radio 32». Ein psychiatrisches Gutachten, das dem Obergericht vorlag, war allerdings zum Schluss gekommen, dass ein grosses Risiko weiterer sexueller Gewalt bestehe.

Richter mit Hammer in der Hand
Legende: Ein 35-jähriger Mann zieht sein Verwahrungsurteil ans Bundesgericht weiter. Er fordert eine Therapie. Colourbox (Symbolbild)

Der Mann hatte Anfang 2011 das damals 15-jährige Mädchen in seine Gewalt genommen, sexuell missbraucht und danach ins Tessin entführt. Kontaktiert hatte er das Opfer über eine als seriös geltende Internetplattform für Babysitting.

Bei seinem Urteil vom November letzten Jahres hatte das Aargauer Obergericht den Schuldspruch des Bezirksgerichtes Bremgarten bestätigt. Der Pflichtverteidiger hatte schon damals den Schuldspruch weitergezogen, um vor allem die ordentliche Verwahrung überprüfen zu lassen. Nun wird sich also auch das Bundesgericht mit dieser Frage beschäftigen.

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