Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt. Es handelte sich um ein Verfahren rund um die Affäre um den früheren Wohler Gemeindeammann Walter Dubler. Das Verfahren war aufgenommen worden, weil der Arbeitsvertrag einer Gemeindeangestellen an die Öffentlichkeit gelangte.
Die Sache war ins Rollen geraten, als der Wohler SVP-Politiker Jean-Pierre Gallati im Frühling 2016 eine Aufsichtsanzeige gegen Dubler beim Aargauer Regierungsrat einreichte. Der Anzeige waren auch der Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen einer früheren Gemeindeangestellten beigelegt.
Unterlagen waren nicht geheim
Der Wohler Gemeinderat kam aufgrund einer eigenen Beurteilung zum Schluss, dass eine strafrechtlich relevante Verletzung des Amtsgeheimnisses nicht vorlag. Im Bezug auf die Herausgabe des Arbeitsvertrages war sich der Gemeinderat aber nicht ganz sicher.
Zur Abklärung reichte er bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Die Staatsanwaltschaft stelle das Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung nun aber ein, wie der Gemeinderat mitteilte.
Die Informationen, die sich aus den Lohnabrechnungen entnehmen liessen, seien nicht als geheim einzustufen, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss. Gemäss Gemeindegesetz ist die Lohnbuchhaltung öffentlich. Daher seien diese Angaben vom Amtsgeheimnis nicht geschützt.
Verwaltungsreform Wohlen
Der Gemeinderat in Wohlen will verhindern, dass Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, via Verwaltung an die Medien gelangen. Im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform sollen entsprechende Massnahmen geprüft werde, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. |