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Anlagen der Armee Was darf ich nun mit meinem Bunker tun?

Das «Objekt der Begierde» in Arni: Immer wieder klingelte in den letzten Wochen das Telefon von Hans Jürg Bättig, Jurist in der Abteilung Baubewilligungen beim Kanton Aargau. Der Grund: Ein grosser ehemaliger Kommandoposten in Arni, den die Schweizer Armee verkauft hat.

Das Gebäude sieht von aussen aus wie ein Waldhaus. Im Innern warten grosse unterirdische Anlagen, insgesamt 5000 Quadratmeter Fläche. «Da gab es die Idee von einer Villa im Grünen mit einem sehr, sehr grossen Hobbyraum im Keller», schmunzelt Bättig. Doch solche Pläne könne er natürlich nicht bewilligen.

Bunker der Armee
Legende: Bunker stehen meist ausserhalb der Bauzonen. Deshalb gilt im Grundsatz: Verändern darf man nichts. zvg

Das Geschäft mit ehemaligen Bunkern läuft: Armasuisse hat allein im Kanton Aargau bisher 150 militärische Objekte verkauft, im Kanton Solothurn rund 35. Weitere rund 80 Anlagen will Armasuisse in dieser Region noch verkaufen, wie SRF am Mittwoch berichtete. Das Interesse ist offenbar gross, Käufer lassen sich finden.

Man darf nur wenig im «Privat-Bunker»: Die meisten ehemaligen militärischen Anlagen stehen in der Landwirtschaftszone. Damit sind Umbauten gemäss Raumplanungsgesetz de facto verboten. Allerdings gebe es Ausnahmeregelungen, erklärt der Jurist im Baudepartement. Vor allem bei älteren Anlagen mit Baujahr vor 1972 seien zumindest kleine Veränderungen möglich.

Allerdings dürfe die private Nutzung in keinem Fall «Auswirkungen auf Raum und Umwelt» haben. Eine Bunker-Beiz oder ein Firmensitz sind also verboten, weil sie regelmässigen Verkehr verursachen würden. Kurz: «Es ist faktisch nicht wahnsinnig viel möglich», so Hans Jürg Bättig.

So werden die ehemaligen Bunker im Aargau heute genutzt: Auf Anfrage von SRF durchsucht Hans Jürg Bättig die kürzlich bearbeiteten kantonalen Bewilligungen für die Umnutzung ehemaliger Militäranlagen. Die Resultate sind tatsächlich wenig spektakulär.

Ein Bunker wird heute zum Beispiel als Lager für einen Jagdaufseher verwendet, ein Bunker dient als Lager für Imkermaterial, weil es in der Nähe ein Bienenhaus hat. Eine weitere Anlage nützt der Natur, sie dient als Unterstand für Fledermäuse. In einem ehemaligen Bunker ist nun ein privater Weinkeller eingerichtet.

Und dann gibt es offenbar auch Menschen, welche sich einen Bunker kaufen, einfach weil sie einen Bunker haben möchten. «Nutzung als reines Liebhaberobjekt», nennt der Kantonsangestellte diesen Fall. Der einfachste Fall für die Behörden: Denn hier bleibt einfach alles so, wie es ist.

Audio
Was ist möglich, was nicht?
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 02.05.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten.

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