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Aargau Solothurn Auch private Retter dürfen leuchten und hornen

Die Ambulanzen eines privaten Rettungsdienstes aus Härkingen dürfen weiterhin mit Blaulicht und Klanghorn ausgerüstet sein. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn hatte den sieben Fahrzeugen die Bewilligungen entzogen.

Ambulanz ist mit hoher Geschwindigkeit unterwegs
Legende: Ein privater Rettungsdienst im Kanton Solothurn hat die gleichen Rechte wie die Ambulanzen des Kantons. Keystone

Seit 2002 ist der private Rettungsdienst in Härkingen tätig. Im Einsatz steht er vor allem bei Anlässen wie Stadt-Läufen oder Berg-Rennen.

Zur Firma gehören sieben Fahrzeuge: Zwei grosse Rettungswagen, drei kleinere Ambulanz-Fahrzeuge, und zwei Autos für Notärzte.

Eine Frage der Wirtschaftsfreiheit

Alle Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind mit Blaulicht und Signalhorn ausgerüstet. Jahrelang war dies kein Problem, bis zum Januar 2013. Dann hat die Solothurner Motorfahrzeugkontrolle allen Fahrzeugen die Bewilligung für Blaulicht und Sirene entzogen.

Das Unternehmen gelangte ans Solothurner Verwaltungsgericht und bekam im September 2014 teilweise Recht. Das Verwaltungsgericht entschied: Die Fahrzeuge, die Verletzte transportieren, dürfen wieder Blaulicht und Sirene haben, nicht aber die beiden Notarzt-Autos.

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Die Argumentation des Bundesgerichts (14.1.2016)
01:32 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 32 Sekunden.

Das Verwaltungsgericht begründete seinen Entscheid unter anderem damit, dass diese beiden Wagen keine zentrale Bedeutung für die Firma hätten. Die Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit halte sich deshalb in Grenzen.

Solothurn stellt hohe Anforderungen

Erst das Bundesgericht gibt dem privaten Rettungsdienst aus Härkingen jetzt komplett Recht. Es kommt zum Schluss, die Wirtschaftsfreiheit sei höher zu gewichten als das öffentliche Interesse an möglichst wenig Lärm und Hektik.

Der Kanton Solothurn stelle hohe Anforderungen für die Erteilung der Bewilligung an private Ambulanz- und Rettungsdienste, hält das Bundesgericht fest. Man dürfe deshalb davon ausgehen, dass diese «die Sondersignale professionell und massvoll einsetzen».

Zudem sei es nicht verhältnismässig, den beiden Notarzt-Fahrzeugen, «die mit erheblichen finanziellen Mitteln speziell ausgerüstet wurden, die Bewilligung zum Montieren von Blaulicht und Wechselklanghorn» zu entziehen.

Staatlicher und privater Rettungsdienst

Im Kanton Solothurn gibt es zum einen den staatlichen Rettungsdienst. Dieser wird hauptsächlich von der Solothurner Spitäler AG und, auf kommunaler Ebene, dem Rettungsdienst der Stadtpolizei Grenchen, sichergestellt. Daneben gibt es einen privaten Rettungsdienst mit Leistungsauftrag für Notfalltransporte.

Der private Rettungsdienst aus Härkingen hat keinen Leistungsauftrag, aber eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Er kann auch von Notrufzentralen, Spitälern oder anderen Diensten zu Einsätzen aufgeboten werden.

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