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Aargau Solothurn Aus für den Schularzt im Aargau

Rund um die Schule gibt es verschiedene Dienstleistungen: Schularzt, Schulzahnarzt, Schulpsychologe, Schulsozialarbeit und so weiter. Die Aargauer Regierung will diese Dienste nun neu organisieren. Mit Folgen für die Eltern und die Gemeinden.

Aargauer Schülerinnen, Kindergärtner und Eltern müssen sich auf 2018 hin etwas umgewöhnen: Die Regierung will die Schuldienste neu organisieren. Dazu wird das Schulgesetz revidiert.

Folgende Änderungen betreffen Eltern und Kinder direkt:

  • Die Zahnprophylaxe («Zahnfee») lehrt künftig bereits ab dem Kindergarten die Kinder, wie man Zähne richtig putzt. Sechsmal jährlich ist dieser Unterricht geplant, in der 5. und 6. Klasse noch viermal im Jahr. Im Gegenzug wird dieses Angebot in der Oberstufe gestrichen.
  • Der Schularzt wird gestrichen. Künftig erhalten Eltern für ihren Nachwuchs im Kindergarten einen Gutschein für die Eintrittsuntersuchung bei ihrem Hausarzt (so läuft es heute bereits bei der schulzahnärztlichen Untersuchung). Damit entfallen aufwendige Reihen-Untersuchungen ganzer Schulklassen. Die Kosten werden neu von der Krankenkasse übernommen. Die Austrittsuntersuchung (2. oder 3. Klasse Oberstufe) findet ebenfalls beim Hausarzt statt, die Kosten trägt hier die Gemeinde.

Die Gemeinden können mit obigen Massnahmen laut Kanton etwas Geld sparen: Der Wegfall der Schularzt-Untersuchungen dürfte die Gemeinden um rund 200'000 Franken jährlich entlasten, rechnet die Regierung vor. Allerdings steigen die Kosten der Zahnprophylaxe - damit gibt es unter dem Strich noch eine Einsparung von 100'000 Franken.

Änderungen für Gemeinden

Neu steht nicht mehr im Gesetz, dass jede Gemeinde eine Schulbibliothek anbieten muss. Die Gemeinden werden lediglich dazu verpflichtet, allen Kindern den «kostenlosen Zugang zu Bibliotheken» zu ermöglichen. Damit können beispielsweise kleinere Gemeinden ihre Bibliotheken zusammenlegen.

Audio
Hausarzt statt Schularzt (20.11.2015)
01:33 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 33 Sekunden.

Neu im Gesetz verankert werden auch die «regionalen Spezialklassen» für besonders betreuungsintensive Kinder. Diese Klassen wurden bisher als Pilotprojekt geführt.

Die Teilrevision des Schulgesetzes ist noch nicht beschlossene Sache. Die Gesetzesänderungen müssen vom Parlament (Grosser Rat) noch genehmigt werden. Eine erste Beratung ist für den Frühling 2016 vorgesehen, die Gesetzesänderungen sollen ab 2018 gelten.

Schulpsychologischer Dienst wie gehabt

Keine Änderung gibt es beim Schulpsychologischen Dienst (SPD): Die Regierung wollte diese Fachleute in den Regionen ursprünglich neu organisieren und mit den Beratungsdiensten für Ausbildung und Beruf fusionieren. In der Vernehmlassung bei Parteien und Verbänden stiess diese Idee aber auf grosse Ablehnung. Es gebe zu wenig Gemeinsamkeiten.

Deshalb soll die Organisation nun so bleiben, wie sie aktuell ist. Allerdings wird beim SPD im Rahmen der Leistungsanalyse (Sparprogramm) voraussichtlich gespart: Insgesamt werden knapp fünf von 44 Vollzeitstellen abgebaut.

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