
Wegen krasser Geschwindigkeitsüberschreitung eröffnete die Staatsanwaltschaft zudem ein Strafverfahren, wie die Aargauer Kantonspolizei am Montag mitteilte. Der 18-Jährige gilt nach den «Via sicura»-Richtlinien als Raser, da er innerorts mehr als 100 km/h fuhr.
Die Strafandrohungen bei Raserdelikten sind klar: Es gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Höchststrafe beträgt vier Jahre. Der Führerausweis wird für mindestens zwei Jahre entzogen, im Wiederholungsfall für immer. Zudem können die Behörden Fahrzeuge von Rasern beschlagnahmen, was im aktuellen Fall auch geschehen ist.