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Zehn Jahre Haft für Vergewaltiger
Aus Schweiz aktuell vom 02.05.2013.
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Aargau Solothurn «Babysitter-Vergewaltiger»: 10 Jahre Haft und Verwahrung

Das Bezirksgericht Bremgarten hat sein Urteil gefällt im Prozess gegen einen Vergewaltiger. Der Mann hatte ein junges Mädchen über eine Babysitter-Plattform im Internet in seine Wohnung gelockt und missbraucht. Er soll nun 10 Jahre ins Gefängnis und verwahrt werden.

Das Bezirksgericht Bremgarten geht mit seinem Urteil weit über das beantragte Strafmass hinaus: Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf sechs Jahre. Das Bezirksgericht verurteilt den geständigen Vergewaltiger nun aber zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und ordnet eine ordentliche Verwahrung des Täters an.

Der heute 34jährige Mann hatte 2011 ein damals 15jähriges Mädchen auf einer Internet-Plattform für Babysitter kontaktiert, in seine Wohnung gelockt und brutal vergewaltigt. Anschliessend entführte er das Mädchen, bevor er im Tessin verhaftet wurde.

Gericht spricht von «einzigartiger Tat»

Das Gericht sprach den Mann nun in allen Anklagepunkten für schuldig: Freiheitsberaubung und Entführung, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Der Gerichtspräsident sprach in seiner Begründung von einer «einzigartigen Tat wie aus einem schlechten Film». Der Verurteilte habe die Tat geplant und ohne Hemmungen durchgezogen. Er habe sein Opfer zu einem reinen Objekt degradiert und seine Fantasien umgesetzt.

«Für das Gericht ist keine schwerere Form von Vergewaltigung denkbar», erklärte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Das Gericht geht davon aus, dass eine Therapie kurzfristig nichts bringe und will den Täter deshalb verwahren. Die Verteidigung hatte während des Prozesses am Donnerstag geltend gemacht, das psychiatrische Gutachten sei überholt, eine Verwahrung sei deshalb abzulehnen.

Hohe Rückfallgefahr

Das Gericht widerspricht dieser Darstellung. An den Erkenntnissen des Gutachters habe sich in den vergangenen 13 Monaten nichts wesentliches geändert, sagte der Gerichtspräsident. Zudem werde die ordentliche Verwahrung regelmässig überprüft.

Der Angeklagte zeigte sich während des Prozesses reuig. Er sagte aus, er habe schon früher Fantasien von Vergewaltigungen gehabt. Er würde diese Tat aber nie mehr wiederholen, versicherte der Angeklagte. Das psychiatrische Gutachten hingegen spricht von einer hohen Rückfallgefahr.

Zum angeblichen Probe-Babysitting getroffen

Gefahren im Internet

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Legende: Colourbox

Der Täter habe sein Opfer mit einer «plausiblen Geschichte» angelockt, sagte die Opfer-Anwältin vor dem Prozess gegenüber «10vor10». Das heute 17jährige Opfer hoffe, dass die Gerichtsverhandlung andere Teenager vor den Gefahren im Internet warne. Denn: «Es wird immer wieder Täter geben, die auf diesem Weg versuchen junge Mädchen anzulocken.»

Der Fall hatte Anfang 2011 grosses Aufsehen erregt. Der Mann hatte das damals 15jährige Mädchen in seine Gewalt genommen, sexuell missbraucht und danach ins Tessin entführt. Er hatte über eine als seriös geltende Internetplattform für Babysitting den Kontakt zum Opfer gesucht.

Das Mädchen traf sich am Samstag, 22. Januar 2011, wie abgemacht mit dem Mann für ein Probe-Babysitting. Als das Mädchen danach nicht nach Hause kam, meldeten die Eltern ihre Tochter um Mitternacht als vermisst.

Opfer gefesselt auf Autorücksitz

Der Mann hatte das Opfer zuerst an seinem Wohnort in Wohlen AG gegen dessen Willen festgehalten und sexuell missbraucht. Gemäss Anklageschrift bedrohte er die junge Frau mit einer Waffe. Er fesselte und vergewaltigte sie. Der Mann filmte seine Tat. Danach entführte er das Mädchen in einem Firmenauto ins Tessin. Das Opfer sass gefesselt auf dem Rücksitz.

Am Sonntag, kurz nach 18 Uhr, konnte die Polizei den Entführer in der Nähe von Avegno TI verhaften und das Opfer befreien. Er war mit dem Mädchen in einem Auto. Nach der Verhaftung legte er ein Geständnis ab. Die Polizei hatte erfahren, dass die Eltern des Entführers im Kanton Tessin einen Wohnwagen besassen. Die Tessiner Polizei fahndete intensiv nach dem Fahrzeug.

Opfer und Täter waren bereits vor dem ersten Treffen während längerer Zeit über das Internet in Kontakt gestanden. In E-Mails hatten sie gemäss Aargauer Polizei Informationen ausgetauscht.

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Babysitter-Portale als Falle
Aus 10 vor 10 vom 01.05.2013.
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