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Aargau Solothurn Bandenchef der G-Level-Gang erhält die Rechnung für seine Untaten

Erpressung, Nötigung, Körperverletzung... Die Liste der Vorwürfe war lang. Nun muss der heute 29-jährige Anführer der brutalen Jugend-Gang ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Lenzburg schickt ihn hinter Gitter.

Das Bezirksgericht Lenzburg hat den Mann am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt. Davon muss er 12 Monate absitzen, der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen. Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Gang-Boss nicht voll schuldfähig ist wegen diverser psychischer Erkrankungen.

Der heute 29-Jährige soll 2009 die Jugend-Bande «G-Level-Gang» gegründet haben. Als Anführer hat er dann die rund 100 Mitglieder drangsaliert. Um in die Gang aufgenommen zu werden, hat er von den 13- bis 17-Jährigen Mitgliedern verlangt, dass sie andere bedrohen, erpressen oder gar verprügeln.

Der Banden-Chef schweigt

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren verlangt. Oberstaatsanwalt Peter Heuberger sagte gegenüber Radio SRF, er sei eigentlich zufrieden mit dem Urteil.

Das Gericht hätte auch noch ein wenig strenger sein können. Ich bin aber froh, dass es nicht nur auf die milde Tour setzte.
Autor: Peter Heuberger Oberstaatsanwalt Kanton Aargau

Der Mann sei als Anführer strafrechtlich verantwortlich für die Straftaten der Mitglieder, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert, und ihm eine lange Reihe von Vergehen vorgeworfen: mehrfache Gefährdung des Lebens, Erpressung, Nötigung, mehrfache Körperverletzung an einem Wehrlosen, Drohung.

Trotz der langen Liste dauerte der Prozess vor dem Lenzburger Bezirksgericht am Donnerstag nur kurz. Der 29-Jährige hüllte sich in Schweigen und wollte die Fragen des Gerichts nicht beantworten. Nur zum Schluss sagte er, es tue ihm Leid, er wäre froh, das alles wäre nicht passiert.

ADHS wurde nie behandelt

Der Prozess offenbarte, dass der Mann an ADHS leidet: Er kann sich nicht konzentrieren, ist impulsiv und hyperaktiv. Allerdings haben erst Gerichtspsychiater das ADHS festgestellt. Es war zuvor nie behandelt worden.

Für den Jugend-Psychologen und Konfliktspezialisten Allan Guggenbühl ist die G-Level-Gang ein «bekanntes Phänomen». Das Ausmass der Taten sei zwar eine Ausnahme für die Schweiz, ansonsten funktionierten solche Gangs aber immer gleich.

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