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Bauland im Aargau Auszonungen sind ein schwieriges Geschäft

Sechs Aargauer Gemeinden haben zu grosse Bauzonen. Auszonungen könnten die Gemeinden noch jahrelang beschäftigen.

Man habe zum Glück sehr früh mit den Grundeigentümern verhandelt und immer wieder Kompromisse gefunden. Das sagt Marcel Schuller, Gemeindeammann von Burg, auf Anfrage von SRF. Deshalb habe man den «grossen Eingriff» gut bewältigt und drei Hektaren Bauland auszonen können.

Die Massnahme wurde nötig, weil das Aargauer Kantonsparlament 2015 entschieden hatte, die Bauzonen in verschiedenen Gemeinden des Kantons zu verkleinern. Betroffen war davon eben auch die kleine Gemeinde Burg, deren Gemeindegebiet nicht einmal einen Quadratkilometer umfasst.

Die Nachbarn: Ebenfalls die Bauzonen verkleinern mussten die Nachbargemeinden von Burg, Menziken und Reinach. Auch hier gingen die Revisionen der Zonenplanungen glatt über die Bühne. Weder in Burg noch in Menziken oder Reinach gab es Entschädigungsforderungen wegen der Auszonungen.

Noch längst nicht so weit ist man in Gontenschwil. Die Gemeinde muss total fünf Hektaren Land auszonen. Der neue Zonenplan wird momentan vom Kanton vorgeprüft. Später folgt dann die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeiten. Frau Gemeindeammann Renate Gautschy hofft, dass es nicht zu Einsprachen kommt: «Wir hatten bis jetzt gute Gespräche, es gab Zusagen, aber auch Absagen. Erst nach der Einwendefrist haben wir Klarheit, dann kennen wir die Absichten der Gemeinde.»

Heikel ist immer die Frage der Entschädigungen: Reinach liess im Rahmen der neuen Nutzungsplanung zum Beispiel jede Parzelle von einem Juristen begutachten. Man wollte Entschädigungsforderungen so weit wie möglich ausschliessen. Kam man zum Schluss, dass für ein Stück Bauland noch keinerlei Bauabsichten, geschweige denn eine Erschliessung vorhanden war, entschloss man sich zur Auszonung.

Auch Renate Gautschy, Gemeindeammann in Gontenschwil, will so vorgehen. Man müsse jede Parzelle ganz genau anschauen: «Wenn 20 Jahre nicht gebaut wurde und Kühe auf dem Bauland weiden, dann sind auch die Besitzer von Bauland in der Pflicht.»

Die Frage der Entschädigung

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Ist in einer Gemeinde eine neue Zoneplanung in Rechtskraft erwachsen, beginnt eine Frist von zehn Jahren. In dieser Zeit können Landeigentümer, deren Grundstücke ausgezont wurden und deshalb an Wert verloren, Entschädigungsforderungen stellen an die Gemeinde. Dazu müssen sie auf zivilrechtlichem Weg die Gemeinde vor Gericht bringen.

In Rupperswil ist man bei der Revision der Zonenplan etwa im gleichen Stadium wie Gontenschwil. Drei Hektaren Land im Gebiet Suret sollen hier ausgezont werden. Bis jetzt habe er keinen Widerstand dagegen gespürt, sagt Ammann Rudolf Hediger: «In den letzten Jahren ist bei uns sehr viel und sehr rasch gebaut worden. Man will das jetzt konsolidieren. Es wird in der Gemeinde so wahrgenommen, dass man das auszonen könnte.»

Audio
Wie Gemeinden mit Auszonungen umgehen
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 03.04.2018.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 2 Sekunden.

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